SPD Durlach fordert Basketballkorb für den Weiherhof

Die Kinder, die ihren Basketballkorb im Weiherhof vermissen, machten bereits 2018 per Unterschriften-Aktion auf die Situation aufmerksam – Durlacher.de berichtete. Foto: cg

Die Kinder, die ihren Basketballkorb im Weiherhof vermissen, machten bereits 2018 per Unterschriften-Aktion auf die Situation aufmerksam – Durlacher.de berichtete. Foto: cg

Vor längerer Zeit wurde auf dem Spielplatz im Durlacher Weiherhof der bei Kindern sehr beliebte Basketballkorb entfernt. Die Durlacher SPD-Ortschaftsratsfraktion hat hierfür kein Verständnis und fordert nun in einem Antrag die Wiederanbringung.

SPD-Ortschaftsrat Herbert Siebach verweist zur Begründung darauf, dass der Basketballspielplatz im Weiherhof die nahezu einzige sportliche Betätigungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche im Durlacher Zentrum sei. Und der SPD-Fraktionsvorsitzender Dr. Jan-Dirk Rausch weist darauf hin, dass die Wiederanbringung in die alleinige Entscheidungskompetenz des Durlacher Ortschaftsrates falle. Immissionsschutzrechtliche Bedenken bestünden nicht; Geräusche von Kinderspiel- und Ballspielplätzen seien keine „schädlichen Umwelteinwirkungen“. Kinder hätten das Recht auf Freizeit und Spiel.

Im Juni 2018 berichtete Durlacher.de über die Kinder im Weiherhof, die ihren viel genutzten Basketballkorb vermissen. Dieser wurde abgebaut, da Anwohner sich vom Lärm des Ballspiels belästigt gefühlt hatten (s. Artikel zum Thema). Auch die Ortschaftsratsfraktion der Grünen forderte per Antrag die Verwaltung auf zu prüfen, ob sich durch Einbau eines Sportbelages die Lärmbeeinträchtigung am bisherigen Standort im Weiherhof derart verringern ließe, dass Basketballspielen dort wieder möglich sei. Alternativ sollte ein Standort am östlichen Rand des Geländes in der Nähe der Marstallstraße geprüft werden. Falls das Basketballfeld sich in der Weiherhofumgebung nicht realisieren lassen würde, sollte nach dem Wunsch der Grünen ein Sportbelag beim Basketballkorb am Schlossplatz eingebaut werden (s. Artikel zum Thema).

Begründung im Antrag der SPD

Die in einem Schreiben des Stadtamtes Durlach an die Fraktionsvorsitzenden des Durlacher Ortschaftsrates vom 3. April 2019 angeführte „große Nachfrage nach einer Möglichkeit zum Basketballspielen, insbesondere durch Jugendliche und Kinder“ besteht nach wie vor und wird in Gesprächen mit Durlacher Bürgerinnen und Bürgern immer wieder deutlich. Der Basketballspielplatz im Weiherhof ist nahezu die einzige Möglichkeit im Zentrum Durlachs für Kinder und Jugendliche, sich in ihrer Freizeit sportlich zu betätigen.

Der angestrebte Beschluss des Ortschaftsrates kann umgehend aus vorhandenen Mitteln umgesetzt werden. Gem. § 15 Abs. 5 Nr. 2 der Hauptsatzung obliegt die Ausgestaltung und Unterhaltung von Einrichtungen der Kulturpflege und von Sportanlagen - mit Ausnahme der Einrichtungen und Anlagen von gesamstädtischer Bedeutung -, von Kinderspielplätzen, Park- und Grünanlagen und der örtlichen Friedhöfe, dem Ortschaftsrat zur selbständigen Entscheidung. Der Weiherhof hat keine gesamtstädtische Bedeutung; folglich bedarf es keiner Mitwirkung der Karlsruher Stadtverwaltung.

Immissionschutzrechtliche Bedenken gegen die Installation des Basketballkorbes bestehen nicht.

Die in einem Schreiben des Bauordnungsamtes vom 19.03.2019 in der Sache angeführte Auffassung, ein zu diesem Zeitpunkt zwar nicht vorliegendes, aber eigentlich notwendiges Lärmschutzgutachten würde eine Nichteinhaltung der Immissionswerte bestätigen, ist nicht relevant, da das Bundes-Immissionsschutz¬gesetz den von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärm ausdrücklich privilegiert. Dies geschah vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention die Verpflichtung eingegangen ist, das Recht des Kindes auf Freizeit, auf Spiel und altersgemäße und aktive Erholung zu verwirklichen (Art. 31 UN-Kinderrechtskonvention).

So heißt es in § 22 Abs. 1 a BImSchG: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden.“

Spielende Kinder sind anders zu behandeln als Maschinen, Autos oder andere gewerbliche Einrichtungen. In das Immissionsschutzrecht wurde bewusst ein Toleranzgebot für Kinderlärm aufgenommen und Rechtssicherheit zugunsten von Kindern festgeschrieben. Kinderlärm ist eben im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung. Und: Kinder sollen wohnortnah inmitten der Stadt spielen und damit ihrem Bewegungsdrang nachgehen können und nicht an den Stadtrand verdrängt werden. Dies ist ein wichtiger Beitrag dazu, eine kinderfreundlichere Gesellschaft zu erreichen.

Der Basketballkorb benötigt keine Baugenehmigung, denn im Anhang zur Landesbauordnung werden unter Nr. 8 d „Anlagen, die der zweckentsprechenden Einrichtung von Spiel-, Abenteuerspiel-, Ballspiel-, und Sportplätzen, Reit- und Wanderwegen, Trimm- und Lehrpfaden dienen,“ ausdrücklich als „verfahrensfreie Vorhaben“ genannt.

Mit Rücksicht auf die Nachbarschaft kann ein Basketballkorb aus lärmabsorbierendem Material und mit einer lärmschonenden Befestigung gewählt werden und es können bestimmte Nutzungszeiten festgelegt werden.

Weitere Informationen

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