Zum VerfassungsFEST: „Karlsruhe im Recht“ mit Karlsruhe Tourismus erleben

Platz der Grundrechte in direkter Nachbarschaft zum Karlsruher Schloss. Foto: cg

Platz der Grundrechte in direkter Nachbarschaft zum Karlsruher Schloss. Foto: cg

Das Thema Recht ist kompliziert und trocken? Nicht mit den Rundgängen „Karlsruhe im Recht“, die einen unterhaltsamen Einblick in die Karlsruher Rechtshistorie geben.

 Zum VerfassungsFEST bietet die KTG Karlsruhe Tourismus GmbH am 24. und 25. Mai 2019 die Stadtführungen auf den Spuren der „Residenz des Rechts“ kostenlos für Gäste und Karlsruher an. Vom Bundesverfassungsgericht, Bundesgerichtshof über den Platz der Grundrechte bringen die Gästeführer den Teilnehmern die Themen Verfassung und Parlament, Rechtsprechung und Aufgaben der höchsten Gerichte anschaulich näher.

Die Führungen finden am 24. Mai 2019 um 15, 17 und 19 Uhr sowie am 25. Mai 2019  um 16 und 18 Uhr statt. Treffpunkt ist das Großherzog-Karl-Friedrich-Denkmal auf dem Schlossplatz.

KTG und Kultur in Karlsruhe präsentieren sich auf dem Bürgerfest

In Karlsruhe gibt es ein Recht auf Kultur: Mit der Karlsruher Kulturerklärung im Kulturkonzept 2025 verpflichten sich Kulturschaffende die Kultur als ein Grundrecht zu begreifen, dementsprechend soll der Zugang zur Kultur jedem in Karlsruhe möglich sein. Auf dem Bürgerfest im Rahmen des VerfassungsFEST vom 24. bis 25. Mai stellt die Kampagne „Kultur in Karlsruhe“ daher die ganze Fülle des Kulturstandorts Karlsruhe vor.

Am Gemeinschaftsstand bietet die KTG zahlreichen Informationen und Insidertipps zur Destination Karlsruhe. Hier gibt es auch exklusive Andenken zur „Stadt des Rechts“ zu kaufen, wie beispielsweise die Bade-Ente „Richie Richter“. Als korrespondierenden Wein zum VerfassungsFEST ist der VerfassungsWEIN erhältlich, diese Sonderedition hat das Staatsweinguts Karlsruhe-Durlach im Auftrag der KTG aus seiner preisgekrönten Hauptrebsorte Riesling abgefüllt. Als weitere Erinnerung an das VerfassungsFEST gibt es die Glückskeks-Schlüsselanhänger „Karlsruhe in guter Verfassung“ mit den Artikeln des Grundgesetzes zu kaufen. Letztere lohnen sich doppelt, jeder 50. Keks enthält den Hinweis „Zu Recht ein Glückskind“ mit einem Gewinn.

Weitere Informationen

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Karlsruher Schloss. Foto: cg

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