Inklusives Wahlrecht bei Kommunalwahl 2019

Viele Behinderte, die bisher kein Wahlrecht hatten, würden gerne wählen. Foto: cg

Viele Behinderte, die bisher kein Wahlrecht hatten, würden gerne wählen. Foto: cg

Landtag debattiert über Wahl- und Stimmrecht von Menschen mit Behinderung mit Vollbetreuung für die Kommunalwahl am 26. Mai 2019.

Die Regierungsfraktionen von GRÜNEN und CDU haben einen Gesetzentwurf zum Wahl- und Stimmrecht von vollbetreuten Menschen mit Behinderung eingebracht. Diese waren bisher pauschal von Wahlen ausgeschlossen – was vom Bundesverfassungsgericht unlängst als nicht rechtens moniert wurde. Mit Annahme der Gesetzesänderung durch den Landtag würden diese Wahlrechtsausschlüsse bei den kommenden Wahlen keine Anwendung finden. Auch die betroffenen Menschen in Karlsruhe könnten so am 26. Mai mitbestimmen, wer in den Gemeinderat und die Ortschaftsräte einzieht.

Die kommunalpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion, Dr. Ute Leidig, erklärt dazu: „Bei diesem Gesetzesentwurf geht es darum, eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Wahlgesetz aufzuheben von der in Baden-Württemberg ca. 5.900 Menschen betroffen sind. Für uns GRÜNE war und ist das inklusive Wahlrecht ein hohes Gut. Jahrzehntelang wurden Menschen mit Behinderung mit einer Vollbetreuung pauschal diskriminiert. Ihnen wurde das wesentliche Recht einer Demokratie vorenthalten, das Recht zu wählen, das Recht die Volksvertretung mit zu bestimmen. Damit ist – in Baden-Württemberg – jetzt Schluss – und das ist uneingeschränkt gut so.“

Das Bundesverfassungsgericht hat am 29. Januar 2019 festgestellt, dass der entsprechende Passus im Bundeswahlgesetz verfassungswidrig ist. Die Nichtanwendung der identischen Wahlrechtsausschlüsse im Landtags- und Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg soll gelten, bis die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Neuregelung im Bundestagswahlrecht erfolgt ist. Auch für Bürgermeisterwahlen sowie für Abstimmungen auf Gemeindeebene sollen die Wahl- und Stimmrechtsausschlüsse dieser Personen bis zur Neuregelung im Bundestagswahlrecht, die spätestens bis zur nächsten regulären Bundestagswahl im Herbst 2021 erfolgen muss, ausgesetzt werden.

Alexander Salomon (GRÜNE): „Wir GRÜNE bedauern es außerordentlich, dass es bei der parallel zur Kommunalwahl stattfindenden Europawahl am 26. Mai beim Wahlausschluss für vollbetreute Menschen bleiben wird. Dies haben die Regierungsparteien im Bund zu verantworten. Obwohl sich CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag ein „inklusives Wahlrecht für alle“ vorgenommen haben, konnten sie sich nicht zu einer Regelung für die bevorstehende Europawahl durchringen.“

In dem Gesetzesentwurf sehen die GRÜNEN einen wichtigen Schritt zu einem inklusiven Baden-Württemberg. Damit können vollbetreute Menschen mit Behinderung endlich politisch teilhaben.

Anmerkung der Redaktion (19. April 2019)

Betreute Menschen bekommen doch schon Wahlrecht zur Europawahl am 26. Mai 2019, allerdings nur auf Antrag.

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