Streifenbeamte des Polizeipräsidiums Karlsruhe nun mit Bodycams unterwegs

Die Bodycams sollen präventiv wirken. Fotos: jow

Die Bodycams sollen präventiv wirken. Fotos: jow

Nach der Bekanntgabe Anfang Februar zur landesweiten Einführung von sogenannten Bodycams als Standardausstattung bei der Landespolizei Baden-Württemberg ist nun auch das Polizeipräsidium Karlsruhe mit den „Schulterkameras“ im Einsatz.

Im Rahmen einer am Dienstag, 19. März 2019, anberaumten Pressekonferenz stellte Polizeipräsidentin Caren Denner die Bodycams vor, die ihre Beamtinnen und Beamten ab sofort tragen werden.

„Wir erwarten einen deutlichen Rückgang der Übergriffe auf einschreitende Polizeistreifen. Aufgrund von Erfahrungen aus der Erprobungsphase wissen wir, dass die Bodycam die Tendenz zur Gewalt gegenüber Polizeibeamten deutlich reduziert. Darüber hinaus kann die Kamera – als unabhängiger Zeuge – zuverlässig objektive Beweise für Geschehensabläufe liefern. Anhand der Dokumentation lässt sich damit ganz sicher auch in vielen Fällen die in Straf- oder Beschwerdeverfahren bisher fehlende Lücke zur Klärung der oftmals gegensätzlichen Schilderungen von Beteiligten oder Zeugen schließen“, so Polizeipräsidentin Denner.

In der Kriminalstatistik bewegt sich die Gewalt gegen Polizeibeamte landesweit, entsprechend aber auch beim Polizeipräsidium Karlsruhe, seit Jahren auf einem hohen Niveau. Zwar ging die Zahl von 2014 mit rund 400 erfassten Fällen in den Folgejahren bis auf 350 strafbaren Handlungen in 2017 leicht zurück. Allerdings stiegen die im Jahr 2018 verzeichneten Übergriffe tendenziell wieder an.

Diesem Trend hofft man nun entgegenwirken zu können. Bei der sechswöchigen Erprobung in den Polizeipräsidien Freiburg, Mannheim und Stuttgart hat sich in 70 Prozent aller Fälle bereits im Vorfeld einer dauerhaften Aufzeichnung eine deeskalierende Wirkung erzielen lassen. Falls sich dies auch in der dauerhaften Praxis so bestätigt, hat die Bodycam entsprechend ihrer Widmung zu vorwiegend präventiven Zwecken, also der Aggressionsminderung im Vorfeld von Straftaten, ihre Wirkung nicht verfehlt.

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