Das Interesse an den Vorträge von Dr. Stephanie Funk und Dr. Alexander Hoff, beide von Bartsch Rechtsanwälte in Karlsruhe, sowie von Christian Sturm, Sturm Immobilien in Durlach, war groß. In ihrem Vortrag „Der Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft und Regelungsmöglichkeiten zu Lebzeiten“ erläuterte Funk den Hausverkauf durch die Erbengemeinschaft. Besondere Beachtung bei den Zuhörern fanden die Regelungsmöglichkein zur Vermeidung von Streitigkeiten. Sie sprach zum Beispiel über Teilungsanordnungen, Vorausvermächtnisse, Vollmacht für einzelne Erben sowie über das Auseinandersetzungsverbot.
Hoff, der im Anschluss seinen Vortrag „Rechtliche Risiken und Chancen beim Immobilienverkauf“ hielt, referierte über möglichen Nebenabreden außerhalb des Kaufvertrages. Ausführlich sprach er über Schwarzgeldabreden, die in jedem Fall zu unterlassen seien. Die heimlichen Verträge seien unwirksam und würden zur Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages führen. Nicht zu unterschätzen sei dabei der Strafbestand für alle Beteiligten. Fazit: keine Nebenabreden!
Sturm, Fachmakler für Erbimmobilien und Inhaber von Sturm Immobilien, klärte unter anderem auf, wie der Marktwert der Immobilie ermittelt wird. Den richtigen Angebotspreis festzulegen, sei einer der wichtigsten Punkte des Immobilienverkaufs. Liegt der Preis zu niedrig, würden die Verkäufer Geld verschenken. Liegt die Preisvorstellung zu hoch, würden Kaufinteressenten verprellt. Sturm informierte über eine ideale Vermarktungsstrategie: „Machen Sie eine Stärken- und Schwächenanalyse Ihrer Immobilie. Ermitteln Sie die Alleinstellungsmerkmale gegenüber anderen Immobilien und führen Sie eine Zielgruppenanalyse mit Auswahl der entsprechenden Werbemittel durch.“
Alle Themen fanden großen Anklang, was auch die anschließende Fragerunde zeigte. Zudem gab es die Möglichkeit, weiteres Infomaterial zu bestellen. Es ist geplant, im nächsten Jahr eine weitere Veranstaltung durchzuführen.