Künftige Fünftklässlerinnen und Fünftklässler anmelden

Markgrafen-Gymnasium in Durlach. Foto: cg

Markgrafen-Gymnasium in Durlach. Foto: cg

Auch 2019 gilt: Grundschulbescheinigung mitbringen / Entscheidung für Schulart verbindlich.

Kinder, die diesen Sommer die Grundschule beenden, sind in den nächsten Wochen für den Besuch einer weiterführenden Schule ab dem Schuljahr 2019/20 anzumelden. Der Schritt zur Aufnahme in die fünfte Klasse einer Karlsruher Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule erfolgt am Mittwoch, 13. März 2019, von 14 bis 17 Uhr oder am Donnerstag, 14. März 2019, zwischen 8 und 12 Uhr. Für öffentliche Gymnasien gelten die gleichen Tage, je nach Öffnungszeiten des Sekretariats mit den Fenstern 8 bis 18 Uhr beziehungsweise tags darauf auch 8 bis 12 Uhr. Im Fall der Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren ist die Entscheidung spätestens am Donnerstag, 4. April 2019, zu fällen. Die einzelnen Schulen bieten zurzeit Info-Veranstaltungen an, um sich ein Bild machen zu können.

Zur Anmeldung mitzubringen, wie die Geschäftsführenden Schulleitungen in der Stadt Karlsruhe in ihrem Aufruf des Weiteren erklären, sind die Blätter 4, 5 und 7 als Bestätigung der Grundschule sowie die Geburtsurkunde oder alternativ Personalausweis, Kinderreisepass, Familienstammbuch. Mit der verbindlichen Anmeldung an einem der nachgenannten Standorte geht noch keine verbindliche Zusage seitens der ausgewählten Schule einher. So ist die jeweilige Kapazität zu berücksichtigen, wenn etwa die räumliche Versorgung durch das Bilden zusätzlicher Eingangsklassen nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Die Entscheidung für eine Schulart ist für das kommende Schuljahr jedoch verbindlich getroffen.

Die Anmeldung zur Werkrealschule ist noch an folgenden Standorten möglich: Gutenbergschule, Goethestraße 34, Telefon 0721/133-4674; Pestalozzischule Durlach, Christofstraße 23, 133-4709; Werner-von-Siemens-Schule, Kurt-Schumacher-Straße 1, 133-4767.

Anmeldungen zur Realschule können an folgenden Standorten erfolgen: Friedrich-Realschule, Pfinztalstraße 78, Telefon 0721/133-4565; Hebel-Realschule, Moltkestraße 8, 133-4573; Nebenius-Realschule (mit wählbarer Option auf Ganztagsbeschulung), Nebeniusstraße 22, 133-4581; Realschule Neureut, Unterfeldstraße 6; 978470; Realschule Rüppurr, Rosenweg 1, 133-4589; Rennbuckel-Realschule, Bonner Straße 22, 133-4596; Sophie-Scholl-Realschule, Joachim-Kurzaj-Weg 4, 133-4606; Tulla-Realschule, Forststraße 4, 133-4614. Erste Fremdsprache für alle neuen Realschülerinnen und Realschüler ist Englisch. Ein Brückenkurs in Französisch wird angeboten: Ist die Teilnahme daran erwünscht, sollte dies bei der Anmeldung vermerkt werden.

Für die Gemeinschaftsschule kommt eine Anmeldung an folgenden Standorten in Frage: Anne-Frank-Gemeinschaftsschule, Bonhoefferstraße 12, Telefon 0721/133-4698; Augustenburg-Gemeinschaftsschule Grötzingen, Augustenburgstraße 22 a, 463083; Drais-Gemeinschaftsschule, Tristanstraße 1, 133-4562; Ernst-Reuter-Gemeinschaftsschule, Tilsiter Straße 15; 133-4656. Auch an den Gemeinschaftsschulen starten alle Fünftklässlerinnen und Fünftklässler mit Englisch als erster Fremdsprache. Ein Brückenkurs in Französisch wird angeboten: Ist die Teilnahme daran erwünscht, sollte dies bei der Anmeldung vermerkt werden. 

Sollen Sohn oder Tochter künftig ab Jahrgangsstufe fünf ein öffentliches Gymnasium besuchen, stehen diese höheren Schulen zur Auswahl: Bismarck-Gymnasium, Bismarckstraße 8, Telefon 0721/133-4502; Fichte-Gymnasium, Sophienstraße 12 - 16, 133-4508; Goethe-Gymnasium, Renckstraße 2, 133-4512; Gymnasium Neureut, Unterfeldstraße 6, 978370; Helmholtz-Gymnasium, Kaiserallee 6, 133-4518; Humboldt-Gymnasium, Wilhelm-Hausenstein-Allee 22, 133-4524; Kant-Gymnasium, Englerstraße 10, 133-4529; Lessing-Gymnasium, Sophienstraße 147, 133-4536; Markgrafen-Gymnasium, Gymnasiumstraße 3, 133-4542; Max-Planck-Gymnasium, Krokusweg 49, 133-4550; Otto-Hahn-Gymnasium, Im Eichbäumle 1, Telefon 133-4556.

Kommt es zu räumlichen und/oder personellen Engpässen, kann die Wunschanmeldung gegebenenfalls nicht realisiert werden. Ein anderes Gymnasium hat dann jeden betroffenen Schüler, jede betroffene Schülerin aufzunehmen. Schulverwaltung und Schulen prüfen im Einzelfall, ob der Besuch eines anderen Gymnasiums zumutbar ist. Für die Entscheidung werden bestimmte Kriterien - wie der Unterrichtsort älterer Geschwister - zugrunde gelegt. Diese setzt jede Schule für sich fest. Um den Vorstellungen von Schülerinnen, Schülern und ihren Erziehungsberechtigten größtmöglich gerecht werden zu können, sind bei der Anmeldung grundsätzlich auch zwei denkbare Alternativen anzugeben. Die Aufnahme in ein vom eigenen Zuhause gut erreichbares Gymnasium ist nicht in Frage gestellt. Der Zeitpunkt der Anmeldung stellt kein Aufnahmekriterium dar.

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