Falsche Polizeibeamte wollten ältere Menschen um Ersparnisse bringen – Geldabholer geschnappt

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe konnte am Mittwochmittag (20. Februar 2019) gegen einen 21-Jährigen beim zuständigen Amtsgericht einen Haftbefehl erwirken.

Der Mann wird des versuchten gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs beschuldigt. Er konnte am Dienstagvormittag in Karlsbad festgenommen werden, als er ein Kuvert mit der vermeintlichen Beute abgeholt hatte.

Am Montag hatte bei einer 80-Jährigen in Karlsbad ein falscher Polizeibeamter angerufen und diese veranlasst, einen größeren Geldbetrag bei einer Bank abzuheben. Sie sollte diesen Geldbetrag in einem Kuvert am Folgetag vor ihrer Türe deponieren, damit es die Polizei für sie sicher verwahren könne. Nachdem die Polizei von dem Sachverhalt Kenntnis erhalten hatte, wurde die Frau daraufhin von den Ermittlern betreut und ein präpariertes Kuvert bereitgelegt. Kurz vor 12.00 Uhr kam dann der 21-jährige Beschuldigte, holte das Kuvert ab und wurde daraufhin festgenommen.

Der Polizei in Karlsruhe und Pforzheim wurden am Dienstag weitere dutzend Anrufe von falschen Polizeibeamten angezeigt. Die Anrufer meldeten sich mit verschiedenen Namen bei den Senioren und erweckten den Eindruck, dass diese Straftätern zum Opfer fallen könnten, die es auf ihre Ersparnisse abgesehen hätten. Die Senioren ließen sich jedoch nicht auf die aufgetischten Lügengeschichten ein und legten auf. Weitere ältere Menschen meldeten sich am Mittwochvormittag bei der Polizei und berichteten von Anrufen falscher Polizeibeamter.

Tipps der Polizei

Damit Sie nicht Opfer dieser skrupellosen Täter werden, beherzigen Sie nachfolgende Hinweise Ihrer Polizei:

  • Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und legen Sie einfach auf, so werden Sie die Betrüger los
  • Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse
  • Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen
  • Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie dabei nicht die Rückruftaste, falls die Nummer 110 übermittelt wurde, sonst landen Sie wieder bei den Tätern. Denn die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an!
  • Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, oder Wertgegenständen
  • Gewähren Sie keinesfalls Fremden Zutritt in Ihre Wohnung

Weitere Informationen

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