Welt-Erste-Hilfe-Tag: „Verkehrssicherheit“ steht im Mittelpunkt

So wird die Rettungsgasse gebildet. Grafik: pm

So wird die Rettungsgasse gebildet. Grafik: pm

Am 8. September 2018 findet der diesjährige Welt-Erste-Hilfe-Tag unter dem Motto „Verkehrssicherheit“ statt.

Zum Ende der Ferienzeit vermehren sich die Staus auf den Autobahnen bedingt durch Baustellen oder Verkehrsunfälle. Gerade bei Verkehrsunfällen ist es wichtig, sich richtig zu verhalten und eine Rettungsgasse zu bilden, damit die Einsatzfahrzeuge zügig an die Unfallstelle gelangen können und Erste Hilfe unmittelbar durchgeführt werden kann. Es geht dabei nicht selten um das Leben der Unfallopfer.

Immer wieder blockieren Gaffer oder ahnungslose Verkehrsteilnehmer die notwendige Arbeit der Rettungskräfte (s. Artikel zum Thema). In vielen Fällen könnte die Hilfe viel früher am Unfallort eintreffen, wenn sich alle an die geltenden Regeln halten würden. Doch wie verhält man sich bei einem Stau richtig? Die Fragen rund um das Thema „Rettungsgasse“ kann Andreas Jordan mit seinem Fachwissen und seiner jahrelangen Erfahrung als Kreisausbildungsleiter beim DRK-Kreisverband Karlsruhe beantworten.

Rettungsgasse bei Schrittgeschwindigkeit bilden

Seit dem 1. Januar 2017 sind grundsätzlich alle Verkehrsteilnehmer gemäß § 11 Absatz 2 StVO gesetzlich verpflichtet, „sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen. Für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, [...] für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse [zu] bilden“. Eine Rettungsgasse ist somit vorausschauend zu bilden, nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug im Rückspiegel oder ein Martinshorn bemerkt werden. „Dies gilt nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung“, erläutert Jordan. Aufgrund von Platzmangel ist das nachträgliche Bilden der Rettungsgasse oft nicht möglich. Schon lange vor der gesetzlichen Regelung wurden die Teilnehmer in den Seminaren des DRK-Kreisverbandes Karlsruhe auf die Bildung einer Rettungsgasse aufmerksam gemacht. Eine gesetzliche Verpflichtung ist notwendig geworden, da die Rettungsgasse von der Gesellschaft nicht freiwillig umgesetzt wurde.

Zu Demonstrationszwecken sind an vielen Brücken über den Autobahnen Plakate mit einer Abbildung der korrekten Rettungsgasse angebracht. Demnach wird auf mehrspurigen Straßen die Rettungsgasse immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Dies bedeutet, dass bei der Fahrt auf dem linken Fahrstreifen ganz nach links an die Mittelleitplanke und auf den übrigen Fahrstreifen nach rechts gefahren werden sollte, unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorliegen. Es geht meist nur um Zentimeter, um ein Leben retten zu können.

Einsatzfahrzeuge auf dem Standstreifen – „unnötige Gefahren“

In Deutschland ist es allerdings verboten, bei der Bildung der Rettungsgasse auf den Standstreifen auszuweichen und diesen zu befahren. Der Standstreifen zählt nicht als Fahrstreifen und muss deshalb frei bleiben. „Früher fuhren die Einsatzfahrzeuge unter anderem auf dem Standstreifen. Dabei entstand jedoch sowohl für die Einsatzkräfte als auch für die Verkehrsteilnehmer unnötige Gefahren“, erklärt der DRK-Kreisausbildungsleiter.

Denn selbst auf Autobahnen ist der Seitenstreifen nicht durchgängig befahrbar und im Bereich von Ein- und Ausfahrten gibt es keinen Standstreifen. „Chaos und gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmer waren somit vorprogrammiert.“ Nur aus Platzgründen dürfen die Autofahrer ausnahmsweise auf den Standstreifen ausweichen. Des Weiteren ist es nicht erlaubt, die Rettungsgasse als Fahrweg zu benutzen. Dies gilt ebenso für Motorradfahrer. Die Rettungsgasse darf ausnahmslos nur von den Rettungsfahrzeugen befahren werden. „Durch die gesetzliche Regelung soll zudem ein bekanntes Verhalten auf deutschen Straßen verhindert werden“, meint Jordan. Sobald das erste Rettungsfahrzeug durch die Gasse gefahren ist, drängen schon die ersten Verkehrsteilnehmer in die Lücke zurück. Dies ist ein folgenschwerer Fehler, da meistens weitere Rettungsfahrzeuge die Rettungsgasse benötigen. „Eine Rettungsgasse ist erst zu schließen, wenn der Verkehr flüssig rollt und der Grund der Rettungsgasse hinter einem liegt.“ Nicht immer ist der Grund zum Bilden einer Rettungsgasse eine Unfallstelle. Auch vor Baustellen bilden sich Staus. Die Autobahn wird auch von Einsatzfahrzeugen als schnellsten Weg zum nächstgelegenen Krankenhaus oder zu einer anderen Einsatzstelle benutzt, deshalb sollte eine Rettungsgasse immer freigehalten werden.

Im Bereich einer Baustelle mit Fahrbahnverengung ist es meist schwierig, eine Rettungsgasse zu bilden. Man sollte auch in der Baustelle möglichst weit links bzw. rechts fahren. Darüber hinaus sollte versetzt und mit nötigem Abstand zum vorausfahrenden Auto gefahren werden.

Die „Rettungsgasse“ in anderen Ländern

Neben Deutschland gibt es auch in der Schweiz, Slowenien, Ungarn und Tschechien ähnliche Vorschriften zur Bildung einer Rettungsgasse. Da im Ausland oft andere Regeln gelten, empfiehlt der Kreisausbildungsleiter, sich vor einem Urlaub bei einer Verkehrswacht über die landesüblichen Vorgaben zu informieren. In Österreich zum Beispiel ist die Bildung einer Rettungsgasse ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und die Strafen sind weitaus höher als in Deutschland. Bei Behinderung der Einsatzfahrzeuge droht in Österreich ein Bußgeld von bis zu 2.180 Euro. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften muss in Deutschland mit einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro und 2 Punkten gerechnet werden. Ein einmonatiges Fahrverbot wird zusätzlich verhängt, wenn die Rettungskräfte behindert werden.

Trotzdem funktioniert die Bildung einer Rettungsgasse in nur zwei Prozent aller Fälle. Nach Meinung von Jordan liegt das nicht an der Unwissenheit oder Überforderung der Menschen. Denn das Thema „Rettungsgasse“ ist in aller Munde. „Vielmehr sollte sich jeder bewusst sein, dass auch er selbst der schwerverletzte Patient an der Unfallstelle sein könnte und schnelle Hilfe benötigt.“ Außerdem steht im Stau der Verkehr so oder so und ein zügiges Weiterkommen ist nicht möglich. Je schneller die Rettungskräfte beim Patienten sind oder die Bergungsfahrzeuge die Unfallstelle geräumt haben, umso schneller kommt man weiter.

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