Die Bürgergemeinschaft hatte im Juni 2018 mit einem Einwohnerantrag und über 500 Unterschriften dieser Forderung deutlich Ausdruck verliehen. Obwohl der Einwohnerantrag nicht die rechtlich notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen hatte, befasste sich der Gemeinderat bereits vor der Sommerpause damit und die Fraktionen nahmen das Anliegen ernst.
Sie erstellten einen interfraktionellen Antrag, in dem die Machbarkeit für einen Aufzug untersucht werden sollte. Die Verwaltung bestätigte in ihrer Stellungnahme, dass der Bau eines Aufzugs an der gewünschten Stelle möglich sei. Sie schlägt vor, erst die Fertigstellung der barrierefreien Rampen, welche derzeit gebaut werden, abzuwarten und sich die Situation dann noch einmal anzuschauen. Mit diesem Vorschlag waren die Fraktionen einverstanden.
Vertreterinnen und Vertreter der Bürgergemeinschaft nahmen erfreut und dankbar zur Kenntnis, dass dieser interfraktionelle Antrag so zeitnah zustande gekommen war und im Gemeinderat behandelt wurde. Die Bürgergemeinschaft wird die weiteren Entscheidungen aufmerksam begleiten.