Landschaftsschutzgebiet „Oberwald-Rißnert“ wird konkret

Landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Aue und der B3 wären auch Teil des LSG. Foto: cg / Karte: Stadt Karlsruhe

Landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen Aue und der B3 wären auch Teil des LSG. Foto: cg / Karte: Stadt Karlsruhe

In der vergangenen Ortschaftsratssitzung am 2. Mai 2018 wurde der Entwurf der LSG-Verordnung „Oberwald-Rißnert“ präsentiert.

Das bestehende Landschaftsschutzgebiet „Oberwald“ dient der Erhaltung des bewaldeten Gebiets und der im Osten und Südwesten vorgelagerten Freiflächen als wertvolle Grün- und Naherholungsflächen für den Verdichtungsraum Karlsruhe. Weiter bezweckt es den Schutz des Landschaftsbilds in den Randbereichen sowie die Sicherung des Waldes als stadtnahes Rückzugsgebiet für die Vogelwelt. Schließlich dient es zur Freihaltung der Kinzig-Murg-Rinne um das Rüppurrer Märchenviertel (Gewann Hungerlach) als Zeuge des ehemaligen Urstromtales.

Ausweitung in Richtung Wolfartsweier und Aue

In Fortführung dieser Schutzzwecke soll die Schutzgebietskulisse von dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet in Richtung Osten bei Wolfartsweier und Durlach-Aue erweitert und bei Rüppurr um den Hägenichbogen ergänzt werden (s. Grafik unten). Zu diesem Zweck sollen mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Oberwald-Rißnert“ zwischen dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet „Oberwald“ und den Stadtteilen Durlach und Wolfartsweier die Natur und das Landschaftsbild besonders geschützt werden. Zugleich sollen die Verordnungsregelungen auch insgesamt auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden.

Die damit erstmals unter Landschaftschutz gestellte Fläche stelle laut Beschlussvorlage dabei ein Bindeglied zwischen dem bisherigen Landschaftsschutzgebiet „Oberwald“ und dem Landschaftsschutzgebiet „Bergwald-Rappeneigen“ dar. Die neue Landschaftsschutzgebietsverordnung „Oberwald-Rißnert“ verbindet diese Bereiche und hilft dadurch, den Naturraum als Spange in einem größeren Rahmen zu schützen, als dies die bestehenden Landschaftsschutzgebiete könnten.

Neben den standorttypischen Waldgesellschaften ist ein Bereich des Landschaftsschutzgebietes „Oberwald-Rißnert“ auch durch eine landwirtschaftliche Kulturlandschaft mit Äckern und Sonderkulturen geprägt. Teilweise herrscht dort auch kleinteilige Landbewirtschaftung mit Obstbäumen, Streuobstwiesen und Wiesen. Die Landschaftsschutzgebietsverordnung begreife dabei die Bewahrung von lebensnahen Naturräumen und die landwirtschaftliche Kulturlandschaft nicht als Gegensätze, sondern möchte diese, auch im Sinne einer Flächensicherung vor dem Siedlungsdruck des Ballungsraumes, bewahren und diesen Landschaftsraum dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung innerhalb des städtischen Verdichtungsraumes langfristig zugänglich machen und sichern.

CDU Durlach lehnt Pläne zum LSG „Oberwald-Rißnert“ ab

Nach der Vorstellung der Plänen zur Schaffung eines Landschaftsschutzgebiets „Oberwald Rißnert“ durch die Stadt Karlsruhe als „Untere Naturschutzbehörde“ sehe die Durlacher CDU das Vorhaben durchaus kritisch, so die CDU in einer Pressemitteilung, und habe in der Folge die Beschlussvorlage gegen die Stimmen von SPD, FDP und den Grünen abgelehnt.

„Es verschloss sich uns bislang die Notwendigkeit, die vorgestellten Gebiete zwischen der Rommelstraße und der B3/Südtangente und darüber hinaus bis hin zu dem bereits bestehenden Schutzgebiet als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. Damit werden jede weitere Veränderungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die uns folgenden Generationen sehr stark eingeschränkt, wenn nicht gar verhindert. Dies gilt gerade auch für die in diesen Gebieten liegenden Sportvereine. Die vorgesehenen Gebiete sind und wurden hauptsächlich durch Gärten, Wiesen und sportlich wie auch landwirtschaftlich genutzten Anlagen gestaltet und geprägt. Wir sehen durch die Ausweisung hin zu einem LSG zu viele reglementierende Einschränkungen unter dem Deckmantel eines sogenannten ‚Erlaubnisvorbehalts‘ seitens der städtischen Naturschutzbehörde. Dass diese Erlaubnisvorbehalte nicht nur landwirtschaftlich Gewerbetreibende, Kleingärtner und Sportvereine treffen, sondern auch die Grundstückseigentümer entlang der rückwärtigen Brühlstraße, scheint die anderen Fraktionen in ihrem Votum nicht beeinflusst zu haben. Aus all diesen Gründen hat die CDU Fraktion die Beschlussvorlage abgelehnt, zumal die Gebiete schon alleine auf Grund eines bislang bestehenden Flächennutzungsplans nicht so leicht anderweitig überplant oder gar bebaut werden können“, konstatiert der Fraktionsvorsitzende Michael Griener.

Anmerkung der Redaktion (16. Mai 2018)

Der Gemeinderat Karlsruhe stimmt dem Erlass der Schutzgebietsverordnung in seiner Sitzung am 15. Mai zu (30 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

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