Schöffen sind Richter ohne Robe und Jurastudium, kommen aus allen Schichten der Bevölkerung und haben die unterschiedlichsten Berufe. Sie nehmen an Hauptverhandlungen in der Strafgerichtsbarkeit teil und sind somit in gleichem Maße für das Urteil verantwortlich wie Berufsrichter. In der Regel wird ein Schöffe zu zwölf Sitzungstagen pro Geschäftsjahr herangezogen und dafür von seinem Arbeitgeber freigestellt.
Wer sich als Schöffe oder Schöffin bewerben will, muss die deutsche Staatsangehörigkeit und den Wohnsitz in Karlsruhe haben und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt müssen dazu befähigt sein, ein öffentliches Amt zu bekleiden, dürfen nicht straffällig geworden sein. Ferner sollten Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare oder Polizisten nicht ins Schöffenamt berufen werden und Jugendschöffen Erfahrungen in der Jugenderziehung haben. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Erwachsenenschöffen befindet im Mai der Gemeinderat, bei den Jugendschöffen liegt die Entscheidung beim Jugendhilfeausschuss.
Die Schöffenwahl findet im Herbst statt. Wer gewählt ist, erhält eine Mitteilung des Amtsgerichts.