Aktuelle Zahlen würden belegen, so der stja in seiner Mitteilung, „dass etwa 70 Prozent der Menschen, die anspruchsbrechtigt sind, den Karlsruher Pass und rund 85 Prozent der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen einen Karlsruher Kinderpass besitzen.“ In absoluten Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies: im Jahr 2017 gab es 12.133 Karlsruher Pass-Inhaberinnen und –Inhaber sowie 5.206 Personen zwischen null und 17 Jahren mit Karlsruher Kinderpass.
Ausgegeben werden die Pässe vom Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) des Stadtjugendausschuss (stja) e. V. Sie gewähren Menschen mit niedrigem Einkommen und Kindern aus finanziell schlechter gestellten Haushalten Vergünstigungen und teilweise freien Eintritt zu vielen Angeboten der Stadt Karlsruhe im Freizeit- und Kulturbereich.
„Wir bemühen uns um echte Integration und Inklusion“, sagte Bürgermeister Martin Lenz bei der Präsentation der Zahlen. Deshalb habe man 2006 die Pässe eingeführt und die Ausgabe an das jfbw übertragen. „Wir wollten erreichen, dass es eben keine Rolle mehr spielt, ob sich jemand einen Pass holt oder eine Ferienfreizeit für sein Kind bucht“, betont er. Das Moment der Stigmatisierung von Menschen, die durch Armut verursacht werde, dürfe man nicht unterschätzen.
Aus Sicht von Geschäftsführerin Elisabeth Peitzmeier ist es gelungen, mit den beiden Pässen ein „stabiles Netz aufzubauen“. Das Netz könne aber immer noch weiter ausgebaut werden, machte sie mit Blick auf die im Frühjahr gestartete stja-Kampagne „Gegen Armut – wir sind dabei“ deutlich (s. Artikel zum Thema). Hier sollen insbesondere Unternehmen und Vereine dazu animiert werden, ebenfalls ein Angebot für Pass-Inhaberinnen und –Inhaber zu machen. Mehrere Firmen und Vereine sind bereits dabei.
Inzwischen gibt es schon seit einigen Jahren auch die Sozialregion. Rund 400.000 Einwohnerinnen und Einwohner in acht Gemeinden des Stadt- und Landkreises Karlsruhe gehören ihr an. Das Konzept: die Passbesitzerinnen und –besitzer in den Landkreis-Gemeinden können die Angebote des Passes in Karlsruhe nutzen. Umgekehrt können das die Karlsruherinnen und Karlsruher auch in den Landkreis-Gemeinden (s. Artikel zum Thema).