Tödlicher Verkehrsunfall beim Dreieck Karlsruhe – massive Verstöße gegen Rettungsgasse

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Polizei Karlsruhe. Foto: cg

Bei dem schweren Auffahrunfall mit vier Lkws auf der Autobahn 5 am Mittwochmorgen (25. Juli 2018) gegen 06.40 Uhr, bei dem ein französischer Sattelzugfahrer mit belgischem Anhänger am Stauende zwischen dem Karlsruher Dreieck und der Anschlussstelle Ettlingen auf einen 7,5-Tonner auffuhr, wurde der 59-jährige Beifahrer im Kleintransporter tödlich verletzt.

Der 43 Jahre alte Fahrer des Transporters kam mit lebensgefährlichen Verletzungen per Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.

Auch der 44-jährige Unfallverursacher wurde mit seinen erlittenen leichten Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Ersten Ermittlungen zufolge war der Franzose ungebremst auf den Kleintransporter aufgefahren und hatte diesen gegen zwei davor stehende Sattelzüge geschoben. Deren Fahrer blieben unverletzt.

Die A5 musste in Fahrtrichtung Basel voll gesperrt werden. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge kam es zu erheblichen Staus auf der A5 bis zur Anschlussstelle Karlsruhe-Nord zurück und auf der A8 bis nach der Anschlussstelle Karlsbad. Auch die Umleitungsstrecken waren erheblich überlastet. Es entstand ein Gesamtsachschaden von etwa 500.000 Euro.

Erst gegen 09.50 Uhr rollte der Verkehr zumindest einspurig sowohl auf der A5 als auch auf der A8 an der Unfallstelle vorbei. Insgesamt waren neben starken Polizeikräften auch zehn Fahrzeuge der Feuerwehren mit 34 Einsatzkräften und 15 Angehörige der Rettungsdienste vor Ort. Die Aufräumarbeiten werden wohl bis in die Nachmittagsstunden hinein andauern.

Aktualisierung: Seit 13 Uhr sind zwei Fahrstreifen in Richtung Süden wieder befahrbar. Die Unfallstelle ist seit 13.40 Uhr geräumt. Der Verkehr fließt wieder, so dass der noch vorhandene Rückstau abnimmt.

Massive Verstöße gegen die Einhaltung der Rettungsgasse

Die Verkehrsüberwachung des Polizeipräsidiums Karlsruhe überprüfte erneut die Einhaltung der Rettungsgasse. Wiederum wurden etliche Verkehrsteilnehmer auf den Autobahnen A5 und A8 festgestellt, die keine freie Gasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen gebildet hatten. Sie müssen nun, wie auch bei Überwachungsmaßnahmen viele ertappte Schaulustige auf der Gegenfahrbahn, mit einer Anzeige rechnen.

Insgesamt 58 Verkehrsteilnehmer hatten auf der A5 die Rettungsgasse nicht eingehalten, wobei drei Autofahrer mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen müssen, weil sie zusätzlich ihr Fahrzeug behindernd abgestellt hatten.

Bei der Überprüfung der A8 waren es insgesamt 96 Fahrzeuglenker mit Verstoß gegen die Rettungsgasse, wobei hier sechs Fahrer den Verkehr behinderten und ebenfalls neben zwei Punkten und einer Geldstrafe von 240 Euro einen Monat lang auf ihren Führerschein verzichten werden müssen. Ein Pkw-Fahrer davon hatte sich gar in der Rettungsgasse auf seinem heruntergelassenen Fahrersitz zum Schlafen abgelegt und musste von Polizeibeamten geweckt werden.

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