Seit Anfang Januar gibt es wieder die Möglichkeit, Klimaschutzprojekte über die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums fördern zu lassen. Die Einreichungsfrist endet am 31. März, eine zweite Chance für Anträge gibt es vom 1. Juli bis 30. September 2018. Die Stadt Karlsruhe hat bereits mehrfach von der Richtlinie profitiert. Der Adressatenkreis reicht aber über Kommunen und kommunale Eigenbetriebe hinaus – auch lokale Akteure wie Hochschulen, kulturelle und kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützige Sportvereine können Mittel beantragen.
Gefördert werden strategische Maßnahmen im Bereich Klimaschutzmanagement und -konzepte. Aussicht auf Zuschüsse haben aber auch ausgewählte investive Projekte wie die Umstellung von Außen-, Innen- und Hallenbeleuchtungen auf LED-Technik, der Austausch von Heizungspumpen oder Effizienzmaßnahmen in Rechenzentren und Serverräumen. Je nach Fall können die Zusagen bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.
Weitere Fördermöglichkeiten für energetisch wirksame bauliche oder technische Maßnahmen an Nichtwohngebäuden bietet das Programm „Klimaschutz-Plus“ des Landes Baden-Württemberg. Neue Anträge können voraussichtlich wieder ab April eingereicht werden.