„Feuerwerkskörper sind kein ungefährliches Spielzeug. Jedes Jahr gibt es zum Teil schlimme Verletzungen. Für manche der Betroffenen sind die Folgen ein Leben lang spürbar. Auch Brände mit entsprechenden Sachschäden sind leider keine Einzelfälle“, gibt Dr. Björn Weiße, der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), zu bedenken und weist auf klare rechtliche Regelungen hin. So dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
Gefahren gehen zudem verstärkt von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber wegen der oft günstigeren Preise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen sie erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) können ab Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und abgebrannt werden. Das Abbrennen ist allerdings nur am Montag, 31. Dezember 2018, und am Dienstag, 1. Januar 2019, erlaubt.
Silvestermüll selbst wegräumen
In den letzten Jahren wurden immer größere und stabilere Feuerwerksbatterien auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt abgebrannt. Leider blieben die großen und schweren Behältnisse dann häufig dort stehen und brachten andere Verkehrsteilnehmende, die am frühen Morgen unterwegs waren, in Gefahr.
Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) bittet daher alle Feuerwerksbegeisterten, ihre leeren Behältnisse und Hinterlassenschaften wieder mitzunehmen und fachgerecht zu Hause zu entsorgen. Das AfA ist am Dienstag, 1. Januar 2019, ab 6 Uhr mit doppelt so vielen Kräften wie sonst im Einsatz, da die Reinigung der Plätze und Straßen wesentlich zeitintensiver geworden ist. Dennoch haben grundsätzlich alle, die Straßen und öffentliche Plätze verschmutzen, auch selbst für deren Reinigung zu sorgen.