Über 3.300 Unterschriften für Erhalt des Torwächterhauses – Stadtverwaltung bleibt aber bei Entscheidung

OB Dr. Frank Mentrup (l.) mit den Unterschriftenlisten und Robin Cordier, der ihm einen Durlacher Stich überreicht. Fotos: sade/cg

OB Dr. Frank Mentrup (l.) mit den Unterschriftenlisten und Robin Cordier, der ihm einen Durlacher Stich überreicht. Fotos: sade/cg

Juristisch sei alles einwandfrei gelaufen, das wissen und bestätigen auch Robin Cordier, Sprecher des Regionalverbands Nordbaden von Stadtbild Deutschland e.V., und Günther Malisius, Vorsitzender des Historischen Vereins Durlach.

Die über 3.300 Unterschriften von Menschen, die sich per Petition für das Häuschen am historischen Stadteingang Durlachs eingesetzt hatten, wollten Cordier und Malisius dennoch zusammen mit weiteren Mitstreitern Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup symbolisch überreichen, durchaus auch mit der Hoffnung auf neue kreative Ideen und eventuelle Vermittlung. „Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz für Durlach. Ich habe großes Verständnis für Bürger, die solche Gebäude als ein Stück Heimat bewahren wollen“, versicherte Mentrup bei der Übergabe am Donnerstag (20. Dezember 2018) im Karlsruher Rathaus. Der Wunsch nach Erhalt kollidiere jedoch mit dem Rechtsanspruch des Eigentümers, sein Grundstück entsprechend der rechtlichen Vorgaben nutzen zu können.

Insgesamt über 3.300 Menschen – Durlacher, Karlsruher sowie Menschen aus dem In- und Ausland – hätten sich per Petition für den Erhalt des Torwächterhauses als historischen Zeitzeugen stark gemacht, betonte Cordier bei der Unterschriftenübergabe (s. Artikel zum Thema). Mit dieser hatten sie sich auch an den Petitionsausschuss des Landtags von Baden-Württemberg gewandt, Ausschuss wie der Landtag selbst hatten sich aber der Entscheidung des Landesdenkmalamts angeschlossen, dass das vor rund 200 Jahren erstmals erbaute und danach mehrfach veränderte Gebäudes sei zwar erhaltenswert, besitze jedoch keine Denkmaleigenschaft.

„Sie haben rechtlich wirklich alles Menschenmögliche unternommen“, bestätigte und würdigte Mentrup die Aktivitäten der Initiative, „und damit das Verständnis für den Erhalt stadtbildprägender historischer Gebäude insbesondere in Durlach erheblich verstärkt!“ Gerade im Ortschaftsrat wird nun intensiv diskutiert werden, wie sich die Möglichkeiten einer Gestaltungssatzung, einer Erhaltungssatzung, eines Bebauungsplans und das Recht des Eigentümers ausbalancieren lassen oder aber jeweils an ihre Grenzen stoßen.

Bezogen auf die Ochsentorstraße 32 sei der Eigentümer, das „Zentrum für individuelle Erziehungshilfen“ (Zefie), allerdings jetzt frei in seiner Entscheidung und habe einen Rechtsanspruch auf eine Baugenehmigung unter Einhaltung bestimmter Auflagen.

Enttäuscht musste dies auch Malisius zur Kenntnis nehmen, der alternativ eine Nutzung des Torwächterhauses durch die Stadt Karlsruhe vorschlug: „Das Durlacher Rathaus platzt aus allen Nähten. Deshalb sind schon das Hochbauamt und ein Teil des Sozialamtes in die Raumfabrik ausgelagert. Wenn man die Mietzahlungen für Tilgung und Zinsen eines Kredites zum Kauf des Torwächterhauses verwendet, kämen auf die Stadt kaum Kosten zu!“

Mitteilungen der Parteien

CDU Durlach

die CDU Ortschaftsratsfraktion steht in dieser Angeliegenheit voll auf Seiten der Verwaltung. Hinreichende Überprüfungen seitens der städtischen Ämter inklusive des Denkmalamtes als auch die gescheiterte Petition in Stuttgart zeigen, dass es sich hierbei nicht um eine zu schützende Bausubstanz handelt. Gleichwohl liegt uns der Erhalt der Durlacher Altstadt am Herzen. Diese Erhaltungswunsch kann aber nicht dazu führen, dass man geltendes Recht auszuhebeln versucht. Auch haben wir den Eindruck, dass es gewissen Kreisen im Kern nicht um die Erhaltung des Hauses geht, sondern viel mehr um die Folgenutzung.

B`90/Die Grünen Durlach

„Der Erhalt des Erscheinungsbildes der Durlacher Altstadt liegt unserer Fraktion sehr am Herzen“ so Martin Pötzsche, Ortschaftsrat B`90/Die Grünen. Das ehemalige Torwärterhaus am Rande der Altstadt von Durlach ist jedoch kein Kulturdenkmal im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Auch die, in dem sehr ausführlich und gut recherchierten Gutachten des Freundeskreises Pfinzgaumuseum e.V. von November 2018 enthaltenen Ausführungen, führten nicht dazu, dass eine andere Einschätzung erfolgen musste.

Die Landesdenkmalpflege hat den Wert der Gesamtanlage der Altstadt Durlach gesehen, deren Erscheinungsbild erhalten werden soll. Dies wird anhand der rechtlich verbindlichen Vorgaben, Erhalt von historischen Gebäudeteilen sowie Gestaltung der Kubatur eines Neubaus, deutlich.

Weitere Untersuchungen am historischen Bestand des Gebäudes, welche bedauerlicherweise erst im Nachhinein aufgenommen wurden, so Pötzsche, könnten zu weiteren Erhaltungsauflagen führen. Unsere Fraktion fordert jedoch eindringlich die Verwaltung dazu auf, bei weiteren sensiblen Bauprojekten in der Durlacher Altstadt viel früher auf den Durlacher Ortschaftsrat zuzukommen und zu informieren. „Im Falle des Torwärterhäuschens war das leider nicht der Fall“, so Pötzsche.

SPD Durlach

Die SPD setzt sich seit vielen Jahren für den Erhalt der Durlacher Altstadt ein; nicht zuletzt der Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2010 ist auf Anträge der SPD zurückzuführen. Doch die Stadtverwaltung hat diese Beschlüsse der kommunalen Gremien geflissentlich ignoriert und weder eine Beschlussvorlage für einen Bebauungsplan mit Erhaltungssatzung zur Rettung der Gebäude noch eine Gestaltungssatzung zur äußeren Gestaltung der Häuser geliefert. Hier muss jetzt der Oberbürgermeister eingreifen, denn die beispiellose Gleichgültigkeit der Verwaltung vermag das historische Stadtbild zu zerstören. Es geht ja auch um weitere Gebäude. Das Torwächterhaus ist noch zu retten, wenn der Bauherr endlich erkennt, dass eine Objektsanierung das Haus zu einem Schmuckstück machen kann, und wenn er weiß, dass sein geplanter Neubau, der viel breiter und größer sein soll als die bisher bebaute Fläche, nicht genehmigt werden darf, weil er sich nicht ins historische Stadtbild einfügt.

Freie Wähler Durlach (OR Ullrich Müller)

Wenn vielfach die Meinung vertreten wird, das Torwärterhaus sei eine nicht zu schützende Bausubstanz und der Rechtsanspruch des Eigentümers, sein Grundstück entsprechend der rechtlichen Vorgaben nutzen zu dürfen wie er will, d.h. darauf befindliche Gebäude abbrechen und durch Neubauten nach belieben ersetzen zu können, geht hier an den Tatsachen vorbei.

Seit 1998 steht der gesamte Durlacher Altstadtkern, einschließlich dem Torwärterhaus als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Damit versteht die Fachliteratur Gebäude, Straßen, Plätze ect. die gemeinsam als Bauwerksensamble ein Kulturdenkmal bilden. Dabei müssen die einzelnen Objekte nicht alle Einzeldenkmale sein. Beim Torwärterhaus wird m.E. der gravierende Denkfehler gemacht, dass nicht berücksichtigt wird, dass der Neueigentümer „Zefie“ vor dem Erwerb gewusst haben muss, dass diese Immobilie für seine Zwecke als Wohnheim nicht geeignet sein kann. Die für Durlach gültige Dekmalschutzsatzung bestimmt im §4 das „Veränderungen am geschützen Bild der Gesamtanlage“ nur dann vorgenommen werden dürfen, wenn sie das Bild der Gesamtanlage nur „unerheblich“ beeinträchtigen. Auch wenn das Torwärterhaus nicht zu den ausgewiesenen Kulturdenkmalen zählt, bedeutet doch der geplante Abriss und Ersatz durch einen viel grösseren  Neubau einen erheblichen Eingriff in das „geschützte Bild“ der Gesamtanlage. Nebenbei sei bemerkt, dass zum Ensambleschutz auch die Rekonstruktion verlorener Bauwerke, wie etwa der Dienerbau, gehört. In aller Regel werden Abrissgenehmigungen nur dann erteilt, wenn dem Eigentümer ein Erhalt wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Aber das Torwächterhaus besitzt nunmal eine solide Bausubstanz, die nicht abrissbedürftig ist. Allein schon zusammen mit dem Gasthaus Ochsen und der ehemaligen Fayence bildet es für meine Begriffe ein schützenswertes Kulturdenkmal. Insbesondere hat das Torwärterhaus als historische Stadteingangsituation einen städtebaulichen Wert und erinnert an die Wirtschaftsgeschichte Durlachs. Jahrhunderte lang waren hier die Weg- und Zollgelder als eine wichtige Einnahmequellen der Stadt zu entrichten.

Der Arbeitskreis Stadtbild Durlach hat für den Erhalt des Torwächterhauses 3.224 Unterschriften von Einwohnern und zusätzlich 443 von auswärtigen Unterstützern aus aller Welt gesammeht. Geht man davon aus, dass es auch stille Unterstützer gibt, würde ich einen Multiplikationsfaktor von 3 ansetzen. Das wären dann rund 10.000 Leute und damit fast 50 % der wahlberechtigten Durlacher.

Wenn nun weite Teile des Orschaftsrates den Abbruch für gut heißen, von 48 Gemeinderäte nur 7 überhaupt auf die Petition reagieren, kann man gut ablesen, welchen Stellenwert der Erhalt unserer historischen Altstadt in der Kommunalpolitik hat.

AfD Durlach-Grötzingen-Bergdörfer

Vorstandsmitglieder des AfD-Ortsverbandes Durlach-Grötzingen-Bergdörfer haben aufmerksam die gestrige Übergabe der Unterschriftensammlung zum Erhalt des Durlacher Torwächterhauses an Herrn Oberbürgermeister Dr. Mentrup verfolgt.

Dazu erklärt Jan Wettach, Sprecher des Ortsverbandes: „Für die Durlacher Einwohnerschaft war gestern bedauerlich festzustellen, dass sich der Oberbürgermeister, der sich gerne an anderer Stelle als Ermöglicher feiern lässt, einmal mehr auf formaljuristische Positionen zurückgezogen hat, anstatt, wie es seine Aufgabe und eigener Anspruch ist, den Bürgerinnen und Bürgern Durlachs zumindest eine konkrete Unterstützung zuzusagen.“

Der AfD-Ortsverband sieht die Verwaltung und die Politik weiterhin in der Pflicht: „Wir erwarten konkret, dass die Genehmigungsbehörde wegen des bestehenden Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes die Entscheidung über den Bauantrag zurückstellt, was rechtlich ohne weiteres möglich ist. Zwar ist die nun endlich in der Entstehung begriffene „Gestaltungssatzung Altstadt Durlach“ auf den Weg gebracht, sie reicht aus unserer Sicht jedoch bei weitem nicht aus, den historisch einmaligen Gebäudebestand der Altstadt vor weiteren Angriffen ausreichend zu schützen. Wir werden uns in den kommenden Jahren für die Schaffung einer Erhaltungssatzung nach dem Baugesetzbuch einsetzen, die auf dem denkmalpflegerischen Werteplan aus dem Jahr 2016 aufgebaut ist“, so Wettach.

Auch an der bisherigen Verfahrensweise übt der Ortsverbandssprecher deutliche Kritik: „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, weswegen die Stadt von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch gemacht hat. Durch stadteigene Gesellschaften werden seit Jahren Grundstücke aufgekauft und dann mit großem Erfolg selbst bewirtschaftet, wie man z.B. auf dem Areal des Alten Schlachthofes sehen kann. Eine solche Lösung hätten wir uns auch für das Objekt in Durlach vorstellen können. Gerade das Torwächterhaus mit seinen baulichen Besonderheiten bietet beispielsweise der Kreativwirtschaft hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten. Und ob weitere Wohngruppen für jugendliche Flüchtlinge überhaupt noch notwendig sind, darf man wegen der allenthalben stolz verkündeten rückläufigen Zahl an Antragstellern doch guten Gewissens bezweifeln. Ich empfehle daher dem Investor, sich nach neuen Geschäftsfeldern umzusehen und das in mehrfacher Hinsicht zweifelhafte Projekt zu Lasten unseres Stadtteils und seiner Einwohner aufzugeben.“

Für das bürgerschaftliche Engagement des Arbeitskreises Durlacher Stadtbild und des Freundeskreises Pfinzgaumuseum findet Wettach lobende Worte: „Das große persönliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger beweist, dass es auch heutzutage durchaus noch möglich ist, durch gemeinsames und entschlossenes Handeln die Stadtpolitik für die Bedürfnisse der Einwohnerschaft zu sensibilisieren. Heimat ist für uns und für viele Durlacher weder verhandel- noch veräußerbar. Ich hätte mir aber gewünscht, dass gestern der ein oder andere weitere Vertreter der Stadtpolitik zur Veranstaltung gekommen wäre.“

Weitere Informationen

Freundeskreis Pfinzgaumuseum – Historischer Verein Durlach auf Durlacher.de

Ortschaftsrat Durlach auf Durlacher.de

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