Freie Wähler: Historische Altstadt Durlach nach wie vor in Gefahr

Im Zentrum der Diskussion: das Torwächterhaus in der Ochsentorstraße. Foto: cg

Im Zentrum der Diskussion: das Torwächterhaus in der Ochsentorstraße. Foto: cg

Die Freien Wähler Karlsruhe sind für den Erhalt des Torwächterhauses am ehemaligen Ochsentor – Mitteilung vom 18. Dezember 2018.

Die Denkmalschutzbehörde hatte aufgrund des Abriss- und Neubaugesuches für das Torwärterhauses festgestellt, dass dieses Torwärterhaus kein Kulturdenkmal, wohl aber im Sinne der Gesamtanlagensatzung „zum Schutz der Gesamtanlage Altstadt Durlach“ von 1998 erhaltenswert sei.

Ullrich Müller, Ortschaftsrat der Freien Wähler, vertritt die Auffassung: „Diese Satzung unterscheidet aber nicht zwischen Kulturdenkmal oder Nichtkulturdenkmal, sondern zielt rein auf die Erhaltung der gesamten Durlacher Altstadt ab. Danach sind Veränderungen am geschützten Bild der Gesamtanlage nur dann erlaubt, wenn die Veränderung ‚unerheblich‘ ist oder wenn ‚überwiegende Gründe des Gemeinwohles unausweichlich Berücksichtigung verlangen‘.“

Nun sei es aber Tatsache, dass die  Verwaltung bestimme, welche Eingriffe in das Stadtbild „unerheblich“ oder nicht „unerheblich“ sind. „Dieser Ermessensspielraum gehört aber in erster Linie in die Kompetenz des Ortschaftsrates und des Bauausschusses und nicht in die Hände der Verwaltung“, so Müller weiter.

Freie Wähler Stadt- und Ortschaftsrat Jürgen Wenzel, macht deutlich: „Sicherlich kann einem Eigentümer nicht abverlangt werden, eine absolut unwirtschaftliche Sanierung eines historischen Gebäudes durchzuführen. In diesem Fall ist einem Neubau im alten Stil, wie beim Verwaltungsgebäude der Volksbank in der Pfinztalstraße erst jüngst vorbildlich geschehen, vertretbar. Aber beim Torwärterhaus handelt es sich um keine baufällige, abrissbedürftige Bausubstanz, wie ein Foto aus dem Jahr 1982 zeigt.“

„Um weiterhin Irritationen zwischen dem Ortschaftsrat einerseits und dem Denkmalschutz und der Stadtverwaltung andererseits zu vermeiden, sollte endlich der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan ‚Altstadt Durlach‘ von 2012 mit einer Erhaltungssatzung für die historische Bausubstanz umgesetzt werden“, so Wenzel abschließend.

Da dieser Bebauungsplan bis jetzt noch nicht umgesetzt sei, bestehe nach dem Baugesetzbuch die Möglichkeit, Baugesuche zurückzuhalten. Die Freien Wähler im Durlacher Ortschaftsrat, fordern daher die Verwaltung auf, davon Gebrauch zu  machen.

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