Neues Recht für „alte“ Geldspielgeräte

Der gute alte Flipper: damit lässt sich kein Geld gewinnen, dafür macht er Spaß. Foto: cg

Der gute alte Flipper: damit lässt sich kein Geld gewinnen, dafür macht er Spaß. Foto: cg

Nach einer Änderung der Spieleverordnung mussten in Deutschland bis zum 11. November 2018 alle in Spielhallen und Gaststätten aufgestellten Geldspielgeräte umgerüstet oder ausgetauscht werden, die den neuen technischen Merkmalen nicht mehr entsprechen.

Dr. Björn Weiße, Chef des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes, kündigt nun verstärkte Kontrollen in Karlsruhe an. Den Fokus legt die Gaststättenbehörde der Stadt gemeinsam mit Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst auf das Stadtgebiet Karlsruhe.

„Die Änderungen äußern sich vor allem im Spielbetrieb“, erklärt Weiße weiter. „Zukünftig kann eine Spielerin oder ein Spieler zum Beispiel nur noch maximal zehn Euro auf den Geldspeicher des Gerätes einzahlen. Außerdem werden nach drei Stunden Spielbetrieb die Zähler gelöscht. Dadurch will der Gesetzgeber die Suchtprävention stärken“. Im Sinne einer Suchtprävention darf eine Person jetzt auch nicht mehr an mehreren Geräten gleichzeitig spielen. Um dies zu verhindern, aber auch zur Sicherstellung des Jugendschutzes, darf ein Spielgerät nur noch mit einer so genannten Spielerkarte bespielt werden. Jeder erhält in der Spielhalle oder der Gaststätte lediglich eine Karte.

Feiertagsregelung in Spielhallen

„Im Rahmen der Kontrollen werden wir auch nochmal auf die einzuhaltenden Feiertagsregelungen hinweisen“, erklärt Weiße. Aufgrund von Nachfragen und Beschwerden sei beim Ordnungsamt der Eindruck entstanden, dass hier Aufklärungsbedarf bestehe. So sind Spielhallen aufgrund gesetzlicher Vorgaben an folgenden Tagen geschlossen zu halten: Karfreitag, Allerheiligen, Allgemeiner Buß- und Bettag, Totensonntag, Volkstrauertag, Heiligabend und Erster Weihnachtsfeiertag. Diese Vorgaben gelten nicht nur für Spielhallen, sondern auch für das Bespielen von Geldspielgeräten in Gaststätten.

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