OB Mentrup teilt KAL-Sorge um Erhalt unserer Kulturdenkmale

Das Dach des Fachwerkhauses Kelterstraße 23 (rechts) muss saniert werden (aufgenommen September 2018). Foto: cg

Das Dach des Fachwerkhauses Kelterstraße 23 (rechts) muss saniert werden (aufgenommen September 2018). Foto: cg

Die seit Jahren ausstehende Verabschiedung der Gestaltungssatzung für die Durlacher Altstadt verärgert nicht nur den Durlacher Ortschaftsrat und für den Erhalt des historischen Stadtbilds engagierte Bürgergruppierungen.

Auch die Karlsruher Liste (KAL) sei darüber verärgert, so die Wählervereinigung in ihrer Mitteilung. Die verschleppte Einführung der Gestaltungssatzung führe zum konkreten Verlust von Kulturdenkmalen im denkmalgeschützten Bereich der Altstadt. Schutzlos seien Kulturdenkmale wie auch prägenden Gebäude der Altstadt Durlach der Vernichtung durch Abbruch oder Verlust der Denkmaleigenschaft ausgeliefert. Als Bespiel zählt KAL die noch immer ungelöste Problematik des Torwächterhauses in der Ochsentorstraße auf (s. Artikel zum Thema).

Aktuell steht wieder das Kulturdenkmal Kelterstraße 23, ein Haus mit auffälligem Zierfachwerk aus dem 18. Jahrhundert, im Fokus. Es sei durch unterlassene Sanierung und unsachgemäße Abdichtung des Daches akut gefährdet, so KAL.

Die KAL begrüße ausdrücklich, dass Oberbürgermeister Frank Mentrup die „Sorge um den Erhalt unserer Kulturdenkmale“ teilt. Im Falle des Fachwerkhauses Kelterstraße 23 ist inzwischen die städtische Denkmalbehörde aktiv geworden und fordert vom Eigentümer, den Schutz des Hauses nachzubessern. Planungen zum Erhalt des Hauses liegen vor, der Abbruchantrag scheint vom Tisch.

KAL-Stadtrat Lüppo Cramer befürworte diese Maßnahme, gibt aber zu bedenken, dass der Schutz der Altstadt Durlach nicht in Einzelfällen für jedes gefährdete Kulturdenkmal neu ausgefochten werden sollte: „Endlich müssen Maßnahmen greifen, die entsprechend dem hohen Wert der historischen Bausubstanz umfassenden Schutz für die Durlacher Altstadt gewähren!“ 2016 hatte das Landesamt für Denkmalpflege bereits in einem „Denkmalpflegerischer Werteplan Gesamtanlage Karlsruhe-Durlach“ dafür hinlänglich eine wissenschaftliche Basis geschaffen (s. Aritkel zum Thema), der nun auch auf planerischer Seite eine Satzung entsprechen müsse.

„Es ist wichtig, dass die Gestaltungssatzung endlich verabschiedet wird“, votiert Cramer. Es sei aber auch wichtig, dass den Denkmalbehörden politisch – wie im Falle der Kelterstraße 23 – der Rücken gestärkt werde. „Nur so finden Denkmalschutzbehörden und Stadtplanungsamt für Durlach Lösungen, die klar einen Erhalt von Stadtbild und historischer Substanz vorziehen“, so Cramer.

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