Die Elterntiere sind emsig bei der Nahrungsbeschaffung und die Jungen unternehmen schnell ihre ersten Ausflüge. Um die Wildtiere nicht zu stören, rät Stefan Lenhard, Wildtierbeauftragter beim Forstamt, bei Aktivitäten im Wald auf den Wegen zu bleiben, um die Tiere nicht unnötig zu beunruhigen.
Spaziergänger und Hunde sollten auf Wegen bleiben
Trifft man trotzdem auf Jungtiere, so empfiehlt er den Rückzug. Scheinbar alleingelassene und hilflose Jungtiere warten lediglich auf ihre Elterntiere. Diese werden aufgrund ihrer Scheu vor dem Menschen nur zu ihrem Nachwuchs zurückkehren, wenn im wahrsten Sinne des Wortes „die Luft rein ist“. Es ist zum Beispiel bei den Greifvögeln und Eulen typisch, dass die noch nicht flügge gewordenen Jungvögel, die ihr Nest oder ihre Bruthöhle verlassen haben, von den Altvögeln auf den Ästen weiterversorgt werden. Dabei kommt es auch vor, dass solch ein sogenannter Ästling auf dem Boden landet. Das ist zunächst kein Grund zur Sorge, da die Alten ihr Junges weiterversorgen, sofern sie nicht dabei gestört werden. Besonders Hundebesitzer sollten darauf achten, dass ihr vierbeiniger Freund keine Streifzüge auf eigene Faust abseits der Wege unternimmt.
Gefahr durch Zecken
Das Forstamt weist zudem auf das häufige Vorkommen von Zecken im Wald hin. Diese sind Überträger von FSME und Borreliose, ernsthafte Krankheiten bei Menschen und Tieren. Nach dem Waldspaziergang sollte man an der Kleidung und am Körper nach Zecken schauen und diese entfernen, bevor sie zubeißen.
Liebhaber des Bärlauchs sollten beim Betreten der Waldfläche unbedingt beachten, dass von stehendem, hängendem und liegendem Totholz erhebliche, waldtypische Gefahren ausgehen können. Vor allem beim Betreten von Wäldern mit Eschen ist derzeit besondere Vorsicht geboten. Seit einiger Zeit verursacht ein Pilz namens „Falsches Weißes Stengelbecherchen“ ein Absterben von Eschentrieben oder sogar ganzen Bäumen. Das abgestorbene Holz ist dann besonders brüchig und ganze Bäume können ohne Vorwarnung, auch ohne Sturmeinwirkung, umbrechen. Das Forstamt weist darauf hin, dass das Betreten des Waldes stets auf eigene Gefahr erfolgt.