Insgesamt ist den Verkehrsteilnehmern seitens der Polizei ein Lob auszusprechen. Dennoch wurden während der Fahrt durch die Rettungsgasse mit dem Videomessfahrzeug sieben Autofahrer und zwei Lkw-Fahrer festgestellt, die keine ordnungsgemäße Rettungsgasse gebildet hatten.
Zwischenzeitlich gilt, dass, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden müssen. Die von der Videostreife festgestellten neun Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte.