Um beim Schaffen der planungsrechtlichen Grundlagen keine Verzögerungen eintreten zu lassen, wurde beschlossen, eine Ausschreibung für einen städtebaulichen-landschaftsplanerischen Entwurf durchzuführen, die als Grundlage für die Bebauungsplanung notwendig ist. Zudem wird das bisherige Plangebiet vergrößert, um mehr Spielraum bei den Flächen für Lärmschutz, Erschließung und Umlegung zu haben.
Noch viel Klärungsbedarf beim Sport- und Freizeitpark „Untere Hub“
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