Für die Bundestagswahl am 24. September 2017 sucht das Wahlamt der Stadt Karlsruhe noch weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bei der Bundestagswahl mitwirken kann jeder, der in Karlsruhe wahlberechtigt ist. Voraussetzung hierfür ist, dass die Person am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der Einsatz erfolgt am Wahlsonntag als Beisitzerin oder Beisitzer in einem der 188 Urnenwahlbezirke oder bei der zentralen Auszählung des Briefwahlergebnisses. Wahlvorstände arbeiten in zwei Schichten: Während der Öffnungszeiten der Wahllokale von 8 Uhr bis 18 Uhr sind die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vormittags oder nachmittags eingesetzt. Zum Ende der Wahlzeit um 18 Uhr treffen sich alle Mitglieder des Wahlvorstands, um gemeinsam das Wahlergebnis des Wahlbezirks zu ermitteln.