„Die Gefahr eines Silvesterfeuerwerks sollte aber nicht unterschätzt werden“, erinnert Dr. Björn Weiße, der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA), „an zum Teil schlimme Verletzungen mit bleibenden gesundheitlichen Schäden als Folgen eines zu sorglosen Umgangs mit Feuerwerkskörpern.“ Regelmäßig kommt es auch zu Bränden mit Sachschäden. Das OA rät zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern und weist auf klare rechtliche Regeln hin. So dürfen Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern abgebrannt werden. „Damit sollen vor allem Kinder, kranke und ältere Menschen, die besonders unter dem von Feuerwerkskörpern verursachten Lärm leiden, sowie besonders brandgefährdete Gebäude geschützt werden“, so Weiße.
Gefahren gehen zudem verstärkt von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen gar nicht zugelassen sind, aber aufgrund der oftmals günstigeren Produktpreise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung (BAM) zugelassene pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 verkauft werden. Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Nur Personen, die mindestens zwölf Jahre alt sind, dürfen diese erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) dürfen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gekauft und abgebrannt werden – allerdings nur am Sonntag, 31. Dezember 2017, und am Montag, 1. Januar 2018.
Silvestermüll selbst wegräumen
In den letzten Jahren wurden an Silvester immer größere und stabilere Feuerwerksbatterien auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt abgebrannt. Diese oft großen und schweren ausgebrannten Behältnisse blieben häufig stehen und brachten andere Verkehrsteilnehmende, die am frühen Morgen unterwegs waren, in Gefahr.
Das Amt für Abfallwirtschaft (AfA) bittet daher alle Feuerwerksbegeisterten, ihre leeren Behältnisse wieder mitzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Grundsätzlich müssen alle, die Straßen und öffentliche Plätze verschmutzen, auch selbst für deren Reinigung sorgen.
Darüber hinaus ist das AfA am Montag, 1. Januar 2018, ab 6 Uhr mit doppelt so vielen Kräften im Einsatz wie an einem gewöhnlichen Feiertag.