Steuererklärungen für Unternehmer und Selbständige: nur noch elektronische Datenübermittlung mit Authentifizierung möglich

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Zum 1. Januar 2018 tritt eine wichtige Änderung für die Nutzung der Steuersoftware ELSTER (Elektronische Steuererklärung) in Kraft.

Die elektronische Abgabe von sogenannten Unternehmenssteuererklärungen, zum Beispiel für die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und für Einnahme-Überschussrechnungen, ist künftig nur noch authentifiziert möglich. Die bisher bestehende Möglichkeit, solche Steuererklärungen mit komprimiertem Ausdruck beim Finanzamt einzureichen, entfällt. Die Änderung betrifft beispielsweise auch die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, Übungsleiter sowie Vereine.

Selbstverständlich können die Steuererklärungen grundsätzlich nicht nur aus dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung Elsterformular (s. Links) heraus, sondern auch aus jedem anderen kommerziellen Steuerprogramm elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die vom Gesetzgeber ab Januar 2018 geforderte Datenübermittlung mit Authentifizierung (elektronischer Unterschrift) wird von allen Programmen umgesetzt. Eventuell je nach Programm auch verbunden mit einem Hinweis, der eine elektronische Übermittlung verhindert, wenn in den vorgenannten Fällen (noch) keine Authentifizierung vorhanden ist.

Diese Authentifizierung/Registrierung kann für die elektronische Übermittlung aller Steuererklärungen verwendet werden und führt u.a. auch dazu, dass bei einer erfolgreichen elektronischen Datenübermittlung mit Authentifizierung (elektronischer Unterschrift) kein Papierausdruck mehr an das Finanzamt zu senden ist – sie ist also vollkommen papierlos.

Wenn Sie bereits über eine Registrierung verfügen, kann diese unverändert weiter genutzt werden. Es ist keine neue Registrierung erforderlich. Soweit noch keine Registrierung vorhanden ist, kann diese im Internet (s. Links) angestoßen werden. Sie klicken dazu einfach auf der Internetseite auf den Button „Benutzerkonto erstellen“ und folgen den Hinweisen. Auch wird dort der Ablauf des Registrierungsvorgangs erklärend geschildert. Frühestens 14 Tage nach Beginn der Registrierung kann diese von Ihnen abgeschlossen werden, wenn Sie von Elster den erforderlichen Aktivierungscode per Briefpost erhalten haben.

Eine Registrierung/Authentifizierung bei ELSTER können Sie nicht nur für die elektronische Übermittlung der Steuererklärungen nutzen. Sie eröffnet Ihnen auch die Möglichkeit, dass Sie sich mit dem bei der Registrierung erworbenen Sicherheitszertifikat unter www.elster.de bei „ELSTER – Ihr online-Finanzamt“ in Ihren persönlichen Bereich (Mein Elster) einloggen. Dort können Sie ohne Installation eines Steuerprogramms auf Ihrem PC rund um die Uhr Ihre Steuererklärungen erstellen und versenden. Bei dieser Möglichkeit entfällt neben der Programminstallation auf Ihrem PC auch die Notwendigkeit, bei Programmneuerungen Updates durchzuführen. Denn in dem Bereich „Mein Elster“ steht Ihnen immer die aktuelle Version von ELSTER zur Verfügung, ohne dass Sie tätig werden müssen.

Weitere Informationen

Sollten Sie zu diesem oder anderen Bereichen der elektronischen Steuererklärungen Fragen haben, stehen Ihnen die Elsteransprechpartner unter der Telefonnummer 0721 / 9941700 oder auch per Mail elsteransprechpartner-34(at)finanzamt.bwl.de zur Verfügung.

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