Daher gibt es am Donnerstag, 17. August 2017, von 13.30 bis 16.30 Uhr eine Informationsveranstaltung im Kleinen Sitzungssaal des Rathauses am Markplatz. Eingeladen sind neben Behinderten auch Betreuungskräfte, die beim Wählen unterstützen. Es moderiert die Behindertenbeauftragte Ulrike Wernert.
Programm der Infoveranstaltung
Nach einer Begrüßung durch Ersten Bürgermeister Wolfram Jäger führt Margit Schönfeld, Vorsitzende des Beirats für Menschen mit Behinderungen, in das Thema ein. Danach beantwortet Jürgen Lutz, Landeszentrale für politische Bildung, Fragen wie: Warum ist wählen wichtig und wer kann wen wählen? Das städtische Wahlamt klärt anschließend über die Möglichkeiten der Stimmabgabe für Menschen mit Behinderung auf, also wo und wie gewählt werden kann. Abschließend geht Jürgen Lutz noch auf die Fragen ein, wie Behinderte Hilfe beim Wählen bekommen und wie Betreuer ihnen helfen können.
Teilnahme am politischen Leben rechtlich garantiert
Die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 29) garantiert behinderten Menschen politische Rechte samt der Möglichkeit, diese gleichberechtigt zu beanspruchen. Wahlverfahren, Wahleinrichtungen und Wahlmaterialien müssen geeignet, zugänglich, leicht zu verstehen und handzuhaben sein. Politische Teilhabe bedeutet allerdings mehr als nur die Wahlteilnahme. Ziel ist die generelle Erweiterung und Verbesserung zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen am politischen Leben. Daher sind weitere Bildungsveranstaltungen geplant.
Anmeldung
Anmeldungen für den 17. August 2017 nimmt Ulrike Wernert unter Telefon 0721/133-5900 oder per E-Mail an behindertenbeauftragung(at)karlsruhe.de entgegen.