Bereits seit dem 23. März 2017 können Interessierte Bilder und Beschreibungen der zu ersteigernden Fundgegenstände wie gefundene Fahrräder, Mobiltelefone oder Schmuckgegenstände online in Augenschein nehmen. Richtig los geht es am Donnerstag, 20. April 2017, um 17 Uhr: Dann wird die Versteigerung für zehn Tage gestartet. Wie das OA mitteilt, fallen dieses Mal mehr als 250 Fundsachen unter den virtuellen Hammer. Diejenigen, die bei der Schnäppchenjagd mitmachen wollen, müssen sich auf der Versteigerungsplattform (s. Links) anmelden. Dort gibt es auch weitere Informationen.
Die Online-Versteigerung funktioniert nach dem sogenannten Count-Down-Prinzip. Während bei normalen Versteigerungen ein Artikel an den Höchstbietenden verkauft wird, entwickelt sich der Preis bei der Online-Versteigerung umgekehrt. Die Versteigerungen beginnen mit einem Höchstpreis, der während des Versteigerungszeitraums von zehn Tagen automatisch fällt, somit günstiger wird. Wer also als Schnäppchenjäger einen Gegenstand im Visier hat, kann diesen zum aktuell angezeigten Kaufpreis erwerben. Wenn der als zu hoch erscheint, besteht die Möglichkeit, einen Wunschpreis abzugeben und sich so das Schnäppchen zu sichern – vorausgesetzt, der eigene Wunschpreis wird nicht überboten. Sobald der fallende Preis den höchsten Wunschpreis eines Bietenden erreicht, wird automatisch der Zuschlag erteilt. Erfolgreich bietende Personen werden per E-Mail benachrichtigt. In dieser Nachricht steht auch, wie der Fund zur neuen Eigentümerin oder zum neuen Eigentümer gelangt.
„Die Vielzahl der versteigerten Fundsachen und die Anzahl der Bietenden bei der ersten Online-Versteigerung haben gezeigt, dass diese Form der Versteigerung im Trend der Zeit liegt und in der Bevölkerung hohen Zuspruch findet. Daher möchten wir die Online-Versteigerungen fest etablieren und zwei Mal im Jahr anbieten“, betont OA-Leiter Dr. Björn Weiße.