Notwendige Baumfällungen

Oberwald. Foto: cg

Oberwald. Foto: cg

Beginn der Maßnahmen im Oktober 2016 / Standortliste der Bäume ist online.

Ab Oktober werden im Stadtgebiet wieder – wie jedes Jahr – die Bäume gefällt, die nicht mehr gerettet werden können. Dabei orientiert sich der Beginn der Fällarbeiten aus Umweltschutzgründen am Fäll- und Rodeverbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (März bis September), auch wenn dieses Verbot für behördliche Maßnahmen formal nicht gilt.

Die sogenannten Schadbäume in Grünanlagen, auf Spielplätzen, an Schulen und Kindertageseinrichtungen wie auch Straßen führt das Gartenbauamt in einem Schadbaumkataster und kontrolliert jährlich zwei Mal, ob Veränderungen vorliegen. Schadbäume haben meistens Pilzbefall und weisen Faulstellen und Morschungen im Stamm- und Wurzelbereich auf. Um das genaue Ausmaß der Schäden festzustellen, werden die besonders kritischen Bäume mit einem Spezialbohrer angebohrt. Wenn sich dabei herausstellt, dass Bäume nur noch wenige Zentimeter gesunde Stammwandungsstärke besitzen und eine ausreichende Stabilität nicht mehr zu gewährleisten ist, können auch keine weiteren Erhaltungsmaßnahmen getroffen werden.

Standortliste der geplanten Fällungen

Vor allem betroffen sind – wegen Trockenstress in Verbindung mit der großen Hitze der letzten Jahre – Ahornbäume, Robinien (Scheinakazien), Eschen und Birken. So müssen etwa im Turmbergbad in Durlach zwei Ahorn-Bäume gefällt werden, außerdem ein Ahorn sowie eine vom zottigen Schillerporling befallene Esche im Schlossgarten Durlach. In der Ettlinger Allee steht ein Austausch von Spitzahorn-Bäumen an und zwar wegen massiven Pilzbefalls sowie schlechter Vitalität. Hier werden 11 Bäume gefällt. Im Stadtgarten und auf dem Sonntagsplatz müssen Bäume wegen nicht mehr vorhandener Verkehrssicherheit ersetzt werden. Eine ausführliche Standortliste samt jeweiligem Fällgrund stellt das Gartenbauamt für seinen Zuständigkeitsbereich im Internet (siehe Links) zur Verfügung.

Ab Oktober wird außerdem der Fachbereich Konstruktiver Ingenieurbau/Gewässer des Tiefbauamtes Fällarbeiten sowie Rückschnittarbeiten an nicht mehr stand- oder bruchsicheren Gehölzen entlang der städtischen Gewässer – wie Pfinz und Alb – vornehmen. Auch die Grundstücksbewirtschaftung des Liegenschaftsamtes führt auf ihren Flächen Maßnahmen zur Wahrung oder Wiederherstellung der Verkehrssicherheit an Bäumen durch.

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