Bei wolkenbruchartigem Regen können Keller überflutet werden, wenn die Abwasserkanäle kurzfristig überlastet sind und sich damit ein Rückstau im Kanal oder auf der Straße bildet. Aus wirtschaftlichen Gründen können die Kanäle aber nicht für alle Eventualitäten ausgelegt werden. Schäden an Häusern und Grundstücken lassen sich jedoch durch entsprechende Maßnahmen mindern oder gar vermeiden.
Grundstückseigentümer sind verantwortlich
Einmal mehr weist das Tiefbauamt daher darauf hin, dass Grundstückseigentümer und Häuslebesitzer nach städtischer Entwässerungssatzung allein für die Unterhaltung und Wartung ihrer Grundstücksentwässerungsanlagen verantwortlich sind. Es hat die Broschüre „Schutz vor Kellerüberflutungen“ erarbeitet. Sie kann beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamtes, Lammstraße 7, Zimmer D 347, montags bis freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 Uhr bis 15.30 Uhr abgeholt werden. Eine telefonische Bestellung ist unter der Nummer 0721/133-7453 möglich. Nach Terminvereinbarung erhalten Interessierte im Einzelfall auch entsprechende Beratung. Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.karlsruhe.de (Leben und Arbeiten, Stadtplanung und Bauen, Tiefbau, Entwässerung, Grundstücksentwässerung). Hier lässt sich die Broschüre als pdf herunterladen.
Fachgerechte Entwässerung
Abwasseranlagen unterhalb der anliegenden Straßenoberkante wie etwa von Toiletten, Duschen, Waschbecken oder Waschmaschinen können nur über eine Pumpe fachgerecht entwässert werden. Sinkkästeneinläufe, beispielsweise in Waschküchen oder Heizkellern, müssen durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert werden. Diese Schieber müssen immer geschlossen bleiben und dürfen nur kurzfristig geöffnet werden, um Abwasser abzulassen. In vielen, insbesondere älteren Häusern fehlen diese Schieber noch. Andere sind lange nicht gewartet worden und funktionieren daher nicht, wenn es darauf ankommt.
Außen liegende Ablaufstellen, wie beispielsweise Kellerabgänge, lassen sich vor Überflutung nur schützen, wenn sie mit einer Versickerung versehen sind. Größere tief liegende Flächen müssen über eine Hebeanlage entwässert werden. Das Tiefbauamt weist auch darauf hin, dass Gebäude und Grundstücke durch Oberflächenabfluss von angrenzenden Flächen wie etwa höher liegende Straßen, Nachbar- oder landwirtschaftliche Grundstücke gefährdet werden könnten. Hier ist das mögliche Gefälle zu beachten. Gegen Überflutung von dort hilft ein „bautechnischer Schutzwall“, der bei älteren Gebäuden meist vorhanden ist, weil es einst bekannt war, dass sich Straßen bei Starkregen in Bachläufe verwandeln können. Das Tiefbauamt empfiehlt dringend, die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen bei den Entwässerungsanlagen auch tatsächlich regelmäßig vornehmen zu lassen und so die Voraussetzung für einen sicheren Betrieb zu schaffen.