Besondere Vorteile für beide Seiten hat es, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Elektronische Steuererklärungen beschleunigen das ganze Verfahren. Die Daten können vom Finanzamt direkt weiterverarbeitet werden und die Steuerbürger können im nächsten Jahr darauf aufbauen.
Auch bei den Belegen soll der Arbeits- und Kostenaufwand für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für das Finanzamt so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb sollen Belege und Bescheinigungen nur noch vorgelegt werden, wenn es gesetzlich erforderlich ist oder das Finanzamt sie anfordert.
Mit der vorausgefüllten Steuererklärung bietet die Steuerverwaltung den Bürgerinnen und Bürgern einen besonderen Service. Viele Daten liegen den Finanzämtern bereits elektronisch vor, vor allem zu Lohnzahlungen und Versicherungsbeiträgen. Auf diese Daten können auch die Bürgerinnen und Bürger für ihre Steuererklärung zugreifen. Das erleichtert die Arbeit, es erspart das Abtippen. Diesen Service kann man im ElsterOnline-Portal, in ElsterFormular, aber auch in vielen kommerziellen Steuererklärungs-Programmen nutzen. Im Internet (siehe Links) sind die einzelnen Punkte nachzulesen.
Und nicht vergessen: Für Bürgerinnen und Bürger, die gewerbliche oder selbständige Einkünfte erzielen, besteht bereits die Verpflichtung, die Erklärungen per ELSTER zu übermitteln.