Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Mentrup,
wir begrüßen die bisherige enge Einbindung der Bürgervereine beim Pilotprojekt Gehwegparken. Mit größter Verwunderung nehmen wir allerdings zur Kenntnis, dass nun das angekündigte Vorgehen nicht weitergeführt wird, sondern durch die angestrebte Antragslösung die Bürgervereine faktisch mit der Erfassung möglicher Legalisierungsmöglichkeiten des Gehwegparkens beauftragt werden.
Diese Delegation der Verantwortlichkeit lehnen wir ausdrücklich ab und fordern gleicherweise eine Anwendung des in den Pilotstadtteilen durchgeführten Verfahrens. Die Einzelfallprüfung der Straßen und Inaugenscheinnahme der Orte, die unverändert für ein Gehwegparken in Frage kommen, müssen durch städtisches Personal erfolgen – in Kooperation mit den örtlichen Bürgervereinen und gegebenenfalls Ortschaftsräten. Dieses personal- und zeitintensive Vorgehen erscheint uns unerlässlich, um die Akzeptanz der zu erwartenden Veränderungen auf die Parksituation in den einzelnen Stadtteilen sicherzustellen.
Wie bereits in unserem Antrag vom 09. Dezember 2015 (GR: 26. Januar 2016, TOP 21) gefordert, ist für uns unverändert von Interesse, welche Kosten für die baulichen Veränderungen des Straßenraums und sonstige bauliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung stehen, zu erwarten sind. Für die Zusendung einer entsprechenden stadtteilbezogenen Aufstellung danken wir Ihnen. Auch unsere wiederholt aufgeworfene Frage nach der zu erwartenden wegfallenden Anzahl an Parkplätzen rufen wir in Erinnerung und bitten Sie um Beantwortung. Dies sollte jetzt bereits zumindest für die drei Pilotstadtteile möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
CDU-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat