Forstamt kontrolliert 188 Kilometer Waldränder

Oberwald. Foto: cg

Oberwald. Foto: cg

Verkehrssicherung bedeutet hohen Aufwand für Waldbesitzer.

Das Betreten unserer Wälder erlauben die Gesetze an 365 Tagen im Jahr. Besucherinnen und Besucher müssen dort mit typischen Gefahren wie Laub auf den Waldwegen, dürren Ästen oder abgestorbenen Bäumen rechnen. Anders ist es entlang von öffentlichen Verkehrswegen, entlang von Bebauungen oder an Erholungseinrichtungen wie Waldspielplätzen. Dort ist der Waldbesitzer dafür verantwortlich, dass von den Waldbäumen keine Gefahren ausgehen.

Speziell geschulte Fachkraft soll Kontrollen übernehmen

Um mögliche Gefahrenlagen rechtzeitig zu erkennen, müssen Beschäftigte des Forstamtes im gesamten Stadtgebiet regelmäßig Waldrandbereiche auf einer Länge von etwa 188 Kilometern kontrollieren und bei Bedarf festgestellte Gefahren beseitigen. Jeder einzelne Baum im Waldrandbereich muss dabei einer Sichtkontrolle unterzogen werden. Je nach örtlicher Situation liegt der zeitliche Abstand der Kontrollen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Dazu kommen Waldrand-Kontrollen an 65 Erholungseinrichtungen wie Waldparkplätzen, Waldspielplätzen, Grillplätzen und Lehrpfaden. Alle Kontrollen müssen genau dokumentiert werden.

Die Anforderungen an den Kontrollumfang, die Kontrollintensität und die Dokumentation sind in den letzten Jahren als Folge der Rechtsprechung massiv gestiegen. Neu hinzu kamen zum Beispiel die Regelkontrollen entlang von Bebauungen. Künftig soll deshalb eine speziell geschulte Fachkraft diese Baumkontrollen an Waldrändern durchführen, dokumentieren und bei Bedarf die Gefahrenbeseitigung organisieren. Maßnahmen wie der Rückschnitt von Ästen oder Teilen der Baumkrone oder auch Baumfällungen sind unumgänglich, wenn Waldbäume für Anwohnende, Verkehrsteilnehmende oder Waldbesuchende gefährlich werden können.

Keine Kontrollen im Waldinneren

Spechte, Pilze oder holzzerstörende Insekten finden an Waldrändern keine Herberge. Für diese besonders zum alten Wald gehörenden Arten weist das Forstamt im Innern des Waldes sogenannte Habitatbäume, Habitatbaumgruppen oder Waldrefugien als Lebensräume aus. In diesen "Mini-Bannwäldern" dürfen die Bäume alt werden, bis sie irgendwann ihr natürliches Alter erreichen und absterben.

Im Wald müssen entlang der Waldwege keine Regelkontrollen durchgeführt werden. Denn auch der Wirtschaftswald ist ein Stück „Wildnis“. Hier müssen die Erholungssuchenden mit den waldtypischen Gefahren rechnen. Insbesondere wenn Sturm oder gar Orkan angesagt sind, empfehlen die Forstleute deshalb, nicht in den Wald zu gehen.

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