Hierbei soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan zu erörtern sowie sich zur Planung zu äußern.
Der Bebauungsplan wird zu einem späteren Zeitpunkt einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit sind nochmals Stellungnahmen möglich.