Arten und ihre Lebensräume überwachen

Gewann „Lenzenhub“. Foto: cg

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Eine floristische Kartierung führt die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) derzeit bis Ende August 2016 in Karlsruhe durch.

Das verlangt die Europäische Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, deren Umsetzung in das Bundes- und Landesnaturschutzgesetz aufgenommen wurde.

Danach ist das Land verpflichtet, einen günstigen Erhaltungszustand seiner europaweit bedeutenden Arten und Lebensräume dauerhaft zu bewahren oder wiederherzustellen. Um die Wirksamkeit der ergriffenen Schutzbemühungen zu überprüfen, müssen die Erhaltungszustände der Arten und Lebensräume regelmäßig über ein so genanntes Fauna-Flora-Habitat-Monitoring (FFH) überwacht werden. Die Ergebnisse dieser Überwachung werden alle sechs Jahre an die EU berichtet.

Mitarbeiter dürfen Grundstücke ohne Anmeldung betreten

Baden-Württemberg hat wegen seines hohen Anteils am Gesamtbestand der europäischen FFH-Mähwiesen eine besondere Verantwortung für diese Lebensräume. Um den Erhaltungszustand der Wiesen zu dokumentieren, gibt es seit 2012 das FFH-Mähwiesen-Monitoring. Private Fachbüros nehmen diese Erfassungen ausschließlich im Außenbereich vor. Ihren Kartierern als Beauftragte der LUBW ist es nach dem Landesnaturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, dafür Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten.

Bei der Erfassung und Auswertung des FFH-Mähwiesen-Monitorings erfolgt keine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftern. Die Untersuchungsergebnisse werden auf die Landesfläche hochgerechnet, um eine Aussage zur Entwicklung der FFH-Mähwiesen in Baden-Württemberg zu erhalten. Es werden keine dauerhaften Markierungen auf den Flächen vorgenommen.

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