Der tatverdächtige Ehemann wurde am Montagmorgen (14. September 2015) durch Einsatzkräfte der Sonderkommission „Aue“ festgenommen und nachmittags dem zuständigen Schwurgericht des Landgerichts Karlsruhe vorgeführt. Das Schwurgericht, das einen dringenden Tatverdacht bejahte, setzte den Haftbefehl in Vollzug.
Eine Leiche wurde im Rahmen der Ermittlungen trotz intensiver Suchmaßnahmen nicht gefunden. Aufgrund einer Gesamtschau der vorliegenden Indizien hat die Staatsanwaltschaft den hinreichenden Tatverdacht eines Mordes durch den Ehemann der Vermissten jedoch bejaht. Der Tatverdächtige, gegen den kurz nach dem Verschwinden seiner Frau schon einmal Haftbefehl erlassen worden war, befand sich bis zum 30. September 2014 in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl wurde damals vom Amtsgericht Karlsruhe aufgehoben, da sich anhand der bis dahin gewonnenen Beweismittel ein dringender Tatverdacht nicht mehr begründen ließ. Seit der Haftentlassung haben sich jedoch neue belastende Umstände ergeben, die nun zur Erhebung der Anklage führten.
Die beiden gemeinsamen minderjährigen Kinder wurden in die Obhut des Jugendamtes gegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Unschuldsvermutung auch nach Erhebung der Anklage fortbesteht. Der für eine Anklage erforderliche „hinreichende Tatverdacht“ bedeutet lediglich, dass die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage eine Verurteilung als wahrscheinlich erachtet. Eine abschließende Bewertung kann erst nach Durchführung der Beweisaufnahme im Rahmen einer Hauptverhandlung erfolgen.