Einheitliche planungsrechtliche Festsetzungen für Vergnügungsstätten für Kernbereich Durlach

Stadt Karlsruhe

Bebauungsplan soll aufgestellt werden/Unterlagen liegen ab 12. Oktober 2015 zur Einsicht aus.

Für den Bereich des Bebauungsplans „Innenbereich Karlsruhe-Durlach“ wird ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Ziel ist, einheitliche planungsrechtliche Festsetzungen für Vergnügungsstätten, Bordelle und bordellähnliche Betriebe zu schaffen. Zudem möchte die Stadt Festsetzungen von Gebietsarten in den bisher unbeplanten Bereichen schaffen. Unterlagen, aus denen die Öffentlichkeit sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann, liegen im Stadtplanungsamt vom 12. bis 23. Oktober 2015 in der Lammstraße 7 (Zimmer D 114) aus und zwar montas bis freitags von 8.30 bis 15.30 Uhr.

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