Die novellierte Landesbauordnung von Baden-Württemberg tritt zum 1. März 2015 in Kraft. Die vorgenommenen inhaltlichen Änderungen sind zum Teil gravierend. Sie betreffen u.a. die Errichtung von Solar- und Kleinwindanlagen auf einsehbaren/nicht einsehbaren Dachflächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden und die Ausweisung von Fahrradstellplätzen statt KFZ-Stellflächen. Die Gestaltungssatzung für die Gesamtanlage „Altstadt Durlach“ ist noch nicht verabschiedet.
Die FDP stellt deshalb folgende Fragen
- Bei welchen neuen Vorschriften sieht die Verwaltung größere Widersprüche gegenüber dem derzeitigen Entwurf zur zukünftigen Gestaltungssatzung von Durlach?
- Wann wird die Gestaltungssatzung von Durlach voraussichtlich in Kraft treten?
Unterzeichnet von:
Dipl.-Ing. Günther Malisius
Dr. Angelika Fink-Sontag