Fristwahrung gegenüber dem Finanzamt bei Poststreik

Finanzamt Karlsruhe-Durlach

Während des aktuellen Poststreiks kann es zweifelhaft sein, wann ein Brief angekommen ist. Nachteile können vermieden werden, wenn Folgendes beachtet wird.

Variante 1: Wann ist der Bescheid des Finanzamts angekommen?

Wenn die Finanzämter Bescheide an Bürgerinnen und Bürger versenden, gelten sie nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als zugestellt und damit als bekannt gegeben. Dann beginnt beispielsweise die Rechtsmittelfrist zu laufen.

Falls der Bescheid tatsächlich später zugegangen sein sollte, wie aktuell im Poststreik möglich, können Bürgerinnen und Bürger diesen gesetzlich unterstellten Zugangstag bestreiten. Dazu müssen sie glaubhaft vortragen, dass eine verspätete Zustellung z.B. aufgrund eines Streiks der Post im entsprechenden Zustellbezirk stattgefunden hat. Fristen, wie für die Erhebung eines Einspruchs, beginnen dann erst ab dem Zeitpunkt/Tag des tatsächlichen Zugangs zu laufen. Der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs ist in diesen Fällen festzuhalten.

Variante 2: Wann hat das Finanzamt ein Schreiben erhalten?

Wenn Bürgerinnen und Bürger fristwahrend Rechtsmittel (z.B. Einspruch) gegen einen Bescheid des Finanzamts einlegen wollen, müssen sie bekannte Störungen in der Postzustellung berücksichtigen. Wenn es schnell gehen muss, sollten Sie daher einen sicheren Übermittlungsweg wählen, wie den Einwurf in den Behördenbriefkasten oder das Telefax.

Dies ist aus folgendem Grund wichtig: Sobald den Bürgerinnen und Bürgern eine Leistungsstörung bei der Post bekannt ist und dadurch eine Verzögerung in der Zustellung vorhersehbar war, müssen sie eine eventuell verspätete Übermittlung durch die Post gegen sich gelten lassen. In diesen Fällen ist den Bürgerinnen und Bürgern die Wahl eines sicheren Übermittlungswegs zumutbar.

Aktuell wurde über den Poststreik und seine Auswirkungen in den Medien schon ausführlich berichtet. Fristversäumnisse durch verspätet eingehende Briefe, die über den normalen Postweg versendet wurden, gelten deshalb grundsätzlich als selbst verschuldet.

Weitere Informationen

Finanzamt Karlsruhe-Durlach auf Durlacher.de

Aktuelle TOP-Themen auf Durlacher.de

Abwechslungsreiche Führungen durch die Fächerstadt mit Karlsruhe Tourismus GmbH. Fotos: KTG

Karlsruhe im Frühjahr neu entdecken mit den Themenführungen von Karlsruhe Tourismus

Das schöne Frühlingswetter lockt jetzt wieder zu Entdeckungstouren nach draußen. Die Themenführungen der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH laden dazu ein,…

mehr

Was macht die Freiwillige Feuerwehr so alles?

Parallel zum Verkaufsoffenen Sonntag am 28. April 2024 in Durlach findet bei der Freiwilligen Feuerwehr Durlach im Weiherhof der Tag der offenen Tür…

mehr
Angebote und Aktionen: Der Verkaufsoffene Sonntag lädt zum Einkaufsbummel in die Markgrafenstadt ein. Foto: cg

Verkaufsoffener Sonntag am 28. April: „Durlach blüht auf...“

Auch in diesem Frühjahr findet in Durlach wieder ein verkaufsoffener Sonntag statt. Am 28. April 2024 haben die Geschäfte von 13 bis 18 Uhr geöffnet…

mehr

Neue Galerien

Weitere Fotos und Videos aus Durlach und Umgebung: Alle Galerien