Mit Feuerwerkskörpern vorsichtig umgehen

Durlacher Stadtkirche in der Silvesternacht. Foto: cg

Durlacher Stadtkirche in der Silvesternacht. Foto: cg

Ordnungsamt weist auch auf Verbot hin, Knallkörper in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen zu zünden.

Auch in Karlsruhe feuern die Bürgerinnen und Bürger in großer Zahl in der Silvesternacht Böller und Raketen ab. Doch das beliebte Feuerwerk zum neuen Jahr bringt neben Spaß und Freude auch immer wieder Verletzungen bis hin zu bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Brände und Sachschäden mit sich. Diese schlimmen Folgen lassen sich bei sachgemäßem Umgang vermeiden, rät der Leiter des Ordnungs- und Bürgeramts (OA) Dr. Björn Weiße „zur Vorsicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern“.

In diesem Zusammenhang erinnert er auch daran, dass Knallkörper und Raketen zum Jahreswechsel auf keinen Fall in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Reet- oder Fachwerkhäusern gezündet werden dürfen. OA-Chef Weiße: „Kinder, kranke und ältere Menschen leiden besonders unter dem Lärm“.

Besondere Gefahren gehen von Feuerwerkskörpern aus, die in Deutschland wegen fehlender Sicherheitsanforderungen nicht zugelassen sind, aber wegen der billigen Preise im Ausland oder über das Internet gekauft werden. In Deutschland dürfen nur vom Bundesamt für Materialforschung und –prüfung (BAM) zugelassene und entsprechend gekennzeichnete pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 über den Ladentresen gehen.

Zur Kategorie 1 gehören Knallerbsen, Tischfeuerwerk und Wunderkerzen. Diese können bereits Jugendliche ab dem Alter von zwölf Jahren erwerben. Böller, Fontänen und Raketen (Kategorie 2) dürfen ausschließlich über 18-Jährige kaufen und abbrennen. Letzteres allerdings nur am 31. Dezember und am 1. Januar.

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