Zukünftig können mit dem Kauf einer Fahrradkarte Fahrräder auch während des morgendlichen Pendlerverkehrs nicht mehr nur in DB-Zügen, sondern auch in den Stadt- und Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) und der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) mitgenommen werden. Die Fahrradkarte ist gültig für eine Fahrt im KVV-Gebiet von Montag bis Freitag im Zeitraum von 6 Uhr bis 9 Uhr.
Im Busverkehr gelten weiterhin die zum 1. August 2015 aktualisierten Regelungen, nach denen die Fahrradmitnahme zwischen 6 und 9 Uhr generell untersagt ist.
Als Fahrkarte für ein Fahrrad kann man im KVV-Gebiet entweder eine Fahrradkarte oder eine 2-Waben-Einzelfahrkarte für Erwachsene erwerben. Die kostenlose Fahrradmitnahme mit einer BahnCard100 gilt bei AVG und VBK nicht.