Personen mit geringem Einkommen, die jedoch keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können mithilfe einer Berechnung klären lassen, ob sie ebenfalls Anspruch auf die freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe haben. Für die Berechnung werden Unterlagen zum Einkommen des Haushalts und zum Vermögen benötigt.
Und noch eine Neuerung: Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes ab 60 Jahren erhalten ab sofort einen „Bildungsgutschein 60+“ in Höhe von 120 Euro pro Jahr, der für Bildungs-, Kultur und Sportangebote in Karlsruhe verwendet werden kann.
Der Karlsruher Pass, die „Bildungsgutscheine 60+“ und der Karlsruher Kinderpass sind beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) des Stadtjugendausschuss e.V., Bürgerstraße 16, erhältlich. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, den Leistungen und allen anderen Fragen online (s. Links) oder unter Telefon 0721 / 133-5671.