Mehr Berechtigte und Bildungsgutscheine für über 60-Jährige: Karlsruher Pass wird erweitert

Der Karlsruher Pass. Grafik: Stadt Karlsruhe

Grafik: Stadt Karlsruhe

Mit Stichtag zum 1. Mai 2015 wurde der Berechtigtenkreis für den Karlsruher Pass ausgeweitet.

Personen mit geringem Einkommen, die jedoch keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, können mithilfe einer Berechnung klären lassen, ob sie ebenfalls Anspruch auf die freiwillige Leistung der Stadt Karlsruhe haben. Für die Berechnung werden Unterlagen zum Einkommen des Haushalts und zum Vermögen benötigt.

Und noch eine Neuerung: Inhaberinnen und Inhaber des Karlsruher Passes ab 60 Jahren erhalten ab sofort einen „Bildungsgutschein 60+“ in Höhe von 120 Euro pro Jahr, der für Bildungs-, Kultur und Sportangebote in Karlsruhe verwendet werden kann.

Der Karlsruher Pass, die „Bildungsgutscheine 60+“ und der Karlsruher Kinderpass sind beim Jugendfreizeit- und Bildungswerk (jfbw) des Stadtjugendausschuss e.V., Bürgerstraße 16, erhältlich. Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen, den Leistungen und allen anderen Fragen online (s. Links) oder unter Telefon 0721 / 133-5671.

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