Mit dem Hintergrund, dass überhöhte Geschwindigkeit gerade bei schweren Unfällen zu den Hauptunfallursachen zählt, beteiligte sich auch das Polizeipräsidium Karlsruhe in Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden beim diesjährigen erstmals auch europaweit durchgeführten Blitzmarathon. Mit 475 Vorschlägen für sogenannte Aufregerstellen erreichten das Polizeipräsidium zwar weniger Kontroll-Vorschläge als im vergangenen Jahr, davon konnten aber immerhin 29 Stellen im Konzept berücksichtigt werden. Im Zeitraum von 6.00 Uhr und 24.00 Uhr wurde an über 120 Kontrollstellen die Geschwindigkeit aber auch die Verkehrstüchtigkeit der Verkehrsteilnehmer überprüft.
Dabei konnten durch 190 eingesetzte Polizeibeamtinnen und -beamten die Verkehrsteilnehmer im Rahmen von verkehrserzieherischen Gesprächen im Sinne der Unfallprävention für die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben sensibilisiert werden. Das Feedback der kontrollierten Verkehrsteilnehmer fiel fast ausnahmslos positiv aus.
Messergebnisse im Bereich des Polizeipräsidiums Karlsruhe
Insgesamt wurden 57.116 (Sep. 2014: 45.879) Fahrzeuge gemessen und dabei 2.022 (1.210) Geschwindigkeitsverstöße festgestellt. Die Beanstandungsquote lag hierbei mit 3,5 Prozent um ein Prozent über der des Vorjahres.
Die höchste abzüglich der Toleranz gemessene Geschwindigkeit von 166 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h wurde im Enzkreis durch das Verkehrskommissariat Pforzheim festgestellt. Der Porschefahrer sowie ein weiteres hochmotorisiertes Fahrzeug durchfuhren innerhalb einer halben Stunde die Kontrollstelle an der B10 zwischen Remchingen und Pforzheim mit Geschwindigkeiten von über 140 km/h. Beide Fahrzeuglenker erwarten neben einem empfindlichen Bußgeld auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg.
Erfreulicherweise wurden bei keiner der Kontrollen Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- bzw. Drogenbeeinflussung festgestellt. Allerdings erwarten aufgrund der Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt 19 Fahrzeugführer Fahrverbote. Überdies mussten zehn Handyverstöße und 25 Gurt- beziehungsweise Helmpflichtverstöße beanstandet werden.