Befreiungen für städtische Papiertonne bis 16. November 2014

Befreiungen für städtische Papiertonne bis 16. November 2014. Foto: cg

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AfA erinnert daran, Frist für erste Aufstellphase nicht zu verpassen.

Das Amt für Abfallwirtschaft führt die städtische Papiertonne in Etappen ein. Die erste Aufstellphase findet von Dezember 2014 bis März 2015 statt.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Hausverwaltungen, die bereits in dieser ersten Aufstellphase keine städtische Papiertonne erhalten möchten, müssen ihren Antrag bis spätestens 16. November 2014 online unter www.karlsruhe.de/abfall abgeschickt haben oder beim Amt für Abfallwirtschaft (AfA), in den Bürgerbüros, Ortsverwaltungen, Rathäusern oder im Stadtamt Durlach abgeben. In diesen Dienststellen liegen auch die Anträge aus.

Anträge, die nach dieser Frist, also ab dem 17. November eingehen, werden in der zweiten Runde berücksichtigt. Wer keinen Befreiungsantrag bis zum 16. November gestellt hat, bekommt die städtische Papiertonne zunächst automatisch geliefert. Sollte der Befreiungsantrag nach dem Stichtag eingehen, wird die Papiertonne selbstverständlich wieder abgeholt. Die Aufstellung der Papiertonnen beginnt am 8. Dezember in den Stadtteilen Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Palmbach, Stupferich und Wolfartsweier. Alle Informationen zur Papiertonne - auch in verschiedenen Sprachen - sind im Internet unter www.karlsruhe.de/abfall verfügbar. Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger telefonisch an die Behördennummer 115 wenden.

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