CDU: Neue Vorgaben für Straßensperrungen gefährden Veranstaltungen

CDU

Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Karlsruher Gemeinderat – 23. Mai 2014.

Für Bürger- und Stadtteilfeste oder Umzüge müssen oft Straßen abgesperrt werden – das bisherige vereinsfreundliche Verfahren der Stadtverwaltung wird seit Anfang März aus rechtlichen Gründen nicht mehr umgesetzt. Die CDU-Fraktion macht konkrete Vorschläge wie Vereine und Kirchengemeinden unterstützt werden können.

„Die bewährte Praxis wird vor allem aus haftungsrechtlichen Gründen seit Anfang März nicht mehr durch die Stadt weitergeführt. Die Vereine spüren nun verstärkt die Folgen. Jetzt müssen die Vereine eine Fachfirma beauftragen oder besondere Qualifikationen nachweisen, wenn Straßen für die Veranstaltung gesperrt werden müssen. Wir schlagen eine Schulung durch das Aktivbüro für Vereinsmitglieder vor, durch die diese die notwendige Qualifizierung erwerben können – das ist eine schnelle, erfolgversprechende und günstige Lösung“, erklärt Fraktionsvorsitzende Gabriele Luczak-Schwarz.

Nach den Vorgaben der StVO ist nur den zuständigen Baulastträgern, ausgewiesenen Fachfirmen oder sachkundigen Personen erlaubt verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Umleitungen oder Straßensperrungen vorzunehmen. Das bisherige Verfahren, bei dem die Vereinsvertreter gegen eine Leihgebühr Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen für die Sperrung von Straßen für ihre Veranstaltungen beim Tiefbauamt (in der Regel der zuständige Baulastträger) abholen und selbständig anbringen konnten, wird seit 1. März 2014 durch das Tiefbauamt nicht mehr angeboten. Ein Merkblatt der Stadtverwaltung informiert die Vereine über die neuen Vorgaben.

„Wenn für eine Veranstaltung wie das Maibaumstellen eine Fachfirma beauftragt werden muss, wird es für die Veranstalter teuer. Nach unserem Wissen können vor allem Vereine und Bürgervereine eine solche finanzielle Belastung dauerhaft nicht schultern. Wir haben deshalb auch eine Ausweitung der stadtinternen Gebührenverrechnung für solche Veranstaltungen angeregt. Damit kämen mehr Vereine in den Genuss dieser Förderung, die faktisch wie eine Gebührenreduzierung oder sogar Gebührenbefreiung wirkt“, betont Stadträtin Bettina Meier-Augenstein.

Stadtrat Dr. Albert Käuflein ergänzt: „Die oft traditionellen Veranstaltungen, zu denen auch kirchliche Prozessionen an Fronleichnam gehören, sind durch großes ehrenamtliches Engagement gekennzeichnet und sind ein wichtiger Teil des Stadtteillebens und unserer Stadtkultur. Mit unseren Vorschlägen sichern wir den Fortbestand der Veranstaltungen und tragen gleichzeitig den rechtlichen Anforderungen Rechnung, durch die eine fachgerechte Absperrung zum Schutz der Veranstaltungs- und Verkehrsteilnehmer sichergestellt werden soll.“

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