Wasserschäden nach Starkregen vermeiden

Stadt Karlsruhe

Das Gebäude richtig vor Überschwemmung schützen / Tipps vom Tiefbauamt

Infolge des Klimawandels kommt es immer häufiger zu starken Regenfällen. Da das Fassungsvermögen des städtischen Kanalnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht für extreme Wassermengen in kurzer Zeit ausgelegt werden kann, kommt es vor, dass das Wasser sich kurzfristig in den Kanälen staut oder die Straßen unter Wasser setzt. Mit der Folge, dass Oberflächenwasser von außen über nicht geschützte tief liegende Hauseingänge, Kellerfenster oder Garageneinfahrten ins Gebäude fließen kann. Dies kann zu Schäden an  Gebäuden und Hausrat führen. Schäden, die bei besserer Vorsorge vermieden werden können. Das Tiefbauamt empfiehlt daher verschiedene Sicherheitsmaßnahmen.

So sollten tief liegende Abwasseranlagen, wie im Keller liegende Toiletten, Duschen, Waschbecken und andere unter der sogenannten Rückstauebene liegende Anlagen, fachgerecht mit einer Pumpe entwässert werden. Sinkkasteneinläufe in Waschküchen oder Heizkellern müssen durch Rückstauschieber vor Abwasserrückfluss gesichert werden. Wo Wasser in einen tiefer gelegenen Kanal abfließt, verhindern diese Sicherungsmaßnahmen, dass es bei einem Rückstau in der Kanalisation nicht zu einer Überschwemmung kommt. Um das zu gewährleisten, müssen die Rückstauschieber aber immer geschlossen bleiben und dürfen nur zum Ablassen von Wasser kurzfristig geöffnet sein. Besonders in älteren Häusern fehlen diese Schieber noch oder funktionieren durch unregelmäßige Wartung nicht mehr.

Auch bei außenliegenden Ablaufstellen, bei denen die Gefahr gegeben ist, dass sich Wasser einstaut, gibt es Schutzmaßnahmen. So könen bei Kellerabgängen etwa eine Versickerung vorgesehen werden. Geht es um größere tiefleigende flächen, muss eine Hebeanlage eingebaut werden. Diese Anlage sammelt das Wasser und pumpt es in regelmäßigen Abständen nach oben. wo es abfließen kann. Da Grundstückbesitzer nach der städtischen Entwässerungssatzung für die Unterhaltung und Wartung ihrer Entwässerungsanlagen selbst verantwortlich sind, empfiehlt das Tiefbauamt, die vorgeschriebenen Inspektionen der Grundstücksentwässerungsanlagen regelmäßig durchführen zu lassen. Zusätzlich können Einschätzungen des Gefälles, das an das Gebäude grenzt, und die Errichtung eines „bautechnischen Schutzwalls“ helfen, einer möglichen Überschwemmung frühzeitig entgegen zu wirken.

Beratung durch das Tiefbauamt

Allen Hausbesitzern bietet das Tiefbauamt eine Beratung an. Informationen gibt es montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr. Unter der Telefonnummer 0721 / 133-7453 kann man auch einen Termin vereinbaren. Hilfreich sind zudem die Broschüren „Schutz vor Kellerüberflutung“ und „Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen“. Interessierte können sich diese beim Hausentwässerungsbüro des Tiefbauamtes, Lammstraße 7 (Zimmer D 347), abholen oder telefonisch anfordern. Auch im Internet werden Interessierte (s. Links) fündig.

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