In der Antwort der Verwaltung auf unsere Anfrage „Konzept für stadtteil- und zukunftsorientierte Wohn- und Pflegeeinrichtungen“ (TOP 26 der 56. Plenarsitzung, vom 21. Januar 2014) ist zu lesen: „Von einer drohenden Schließung des Markgrafenstiftes ist der Verwaltung nichts bekannt“.
Im Schreiben das Stiftungsratsvorsitzenden der Karl Friedrich-, Leopold- und Sophien-Stiftung Karlsruhe (kurz KFLS-Stiftung), vom 31. Oktober 2013 an die Fraktionen im Karlsruher Gemeinderat, war allerdings u.a. zu lesen: „… Für das Markgrafen-Stift kann es daher keine generelle Bestandsgarantie, auch nicht bis zu einem bestimmten Kalenderjahr geben, …“
Ebenfalls ist in dem Schreiben des KFLS-Stiftungsratsvorsitzenden zu entnehmen, dass es wegen streng geheim gehaltener Verkaufsvorbereitungen, von denen die Heimleiterin Kenntnis erlangte, zu einem Zerwürfnis zwischen der Heimleiterin und dem Geschäftsführer des Markgrafenstiftes bzw. KFLS-Stiftung gekommen ist. Eine besorgniserregende Entwicklung, die bereits ihren Weg in die lokalen Medien gefunden hat.
Die KFLS-Stiftung unterhält neben dem Markgrafenstift weitere Alten- und Pflegewohnheime, wie das „Christian-Griesbach-Haus“ oder des „Senioren-Zentrum Neureut“. Laut Satzung § 4 ist der Gemeinderat Organ der Stiftung und laut § 5 u. a. für die Änderung des Stiftungszwecks, die Zusammenlegung der Stiftung mit einer anderen Stiftung zuständig.
Anfrage
- Ist es richtig, dass der Geschäftsführer und sein Stellvertreter als städtische Beamte von der Stadt für ihre Tätigkeit für die KFLS-Stiftung abgeordnet werden? Man gewinnt den Eindruck, dass beide abgeordnete Beamte gleichzeitig als Geschäftsführer und Vertreter für den Wohnstift e.V. (Fächerresidenz), der ein privater Verein für die betuchten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Karlsruhe ist, tätig zu sein scheinen. Der Vorstand des Vereins scheint ähnlich zusammengesetzt wie der Stiftungsrat der KFLS-Stiftung.
- Wie sehen die Verträge für die Beamten bei der KFLS-Stiftung bzw. für den Wohnstiftverein aus?
- Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
- Wie wäre in einem solchen Fall die Geschäftsführung einer öffentlichen Stiftung durch abgeordnete städtische Beamte mit der zeitgleichen Geschäftsführung eines privaten Vereins vereinbar?
- Laut Medienbericht hätten bei einem Verkauf des voll belegten Markgrafen-Stifts mit 62 Wohnungen und einer Pflegestation, welcher von 2011-2013 vorbereitetet wurde, die betagten Bewohner in die nicht belegten Appartements von Fächerresidenz und Wohnstift Rüppurr umziehen müssen. Ist dem so?
- Gab es wegen der Verkaufsabsichten des stiftungseigenen Markgrafenstift mit 80-90 dort lebenden Senioren unterschiedliche Zielsetzungen von Geschäftsführer und Heimleiterin, die zum Konflikt und der aktuellen Freistellung der Heimleiterin führten?
- Gab es wegen der Verkaufsabsichten einen Belegungsstopp? Ist der Verkauf von Stiftungseigentum nach § 2 Abs.1 der Satzung überhaupt satzungsgemäß?
- Sollte es tatsächlich personelle Vermischungen zwischen KFLS-Stiftung und Fächerresidenz geben, wäre die Vermutung, dass durch die angekündigte „Kernsanierung“ des Markgrafenstifts „freie Kapazitäten in der Fächerresidenz“ belegt werden sollen, nicht nahe liegend?
Unterzeichnet von:
Jürgen Wenzel