Bürgerbeteiligung ohne Verdrossenheit und „Fahrplan“ für die Höhenstadtteile

Stadt Karlsruhe

Planungsausschuss informierte sich über Räumliches Leitbild Karlsruhe“ und Rahmenplanung Höhenstadtteile.

Zweimal ein volles Haus: Auf eine erfreulich hohe Resonanz sind die beiden bisherigen öffentlichen Veranstaltung zum „Räumlichen Leitbild Karlsruhe 2015“ gestoßen. Zum Auftakt Ende Januar im Karlsruher Schloss machten sich weit über 200 Interessierte mit dem Thema und den drei interdisziplinären Planungsteams - mit dem Team Machleidt, Team West 8 und Team berchtold­­krass - vertraut. Ein ähnlich großer Kreis war es Anfang  März, als es im Bürger­­zen­trum Südwerk darum ging,  zum Abschluss der Etappe 1 gemeinsam mit den drei Planungs­­­teams in einem Workshop erste Schwer­­­punkte für das Räumliche Leitbild 2015 weiter­­­zu­ent­wi­­­ckeln. Im Planungsausschuss hatte Prof. Markus Neppl vom KIT-Fachgebiet Stadtquartiersplanung am Mittwoch (19. März) in nichtöffentlicher Sitzung unter Vorsitz von Bürgermeister Michael Obert über den bisherigen äußerst konstruktiven Prozess berichtet. Stadtplanungsamt und KIT führen gemeinsam die Planungswerkstatt durch.

Die Stadträtinnen und Stadträte des Planungsausschusses nahmen den bisherigen Prozess zur Kenntnis. Ihnen komme, als Mitglieder im Begleitgremium, eine wichtige Rolle zu, betonte Stadtplanungsamtsleiterin Prof. Dr. Anke Karmann-Woessner. Denn dieses Gremium begleite insbesondere auch in den Werkstattgesprächen nach den öffentlichen Präsentationen die Arbeit der Planungsteams.

Der Beteiligungsprozess sei nicht „als Verschönerungsaktion“ angelegt, ging Neppl auf die Vorgehensweise in der Planungswerkstatt ein. Es solle keine „Wunschzettel-Mentalität“ entstehen, denn „dies führt nur zur Verdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger“. Die Fragestellung liege daher in der Zukunft, also: Begründen, wo  weiterentwickelt werden sollte und wo nicht. Ein wesentlicher Aspekt sei, dass nicht die Öffentlichkeit, sondern die Planungsteams unter Rückkoppelung mit dem Begleitgremium dafür verantwortlich seien, die Inhalte zu produzieren. Dabei entwickeln sie ihre Konzepte unter Berücksichtigung der Bürger-Anregungen, vorhandener Inhalte und auch Zwangspunkte  -  um ihre Entwürfe dann wieder  öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Da  die Räumlichkeiten für das Arbeiten im großen Plenum sowie in kleineren Gruppen im Südwerk ideal sind, findet auch die zweite Zwischenpräsentation im Bürgerzentrum der Südstadt statt, und zwar am 10. April,  ab 16.30 Uhr. Dann wird es darum gehen, die Perspek­tive zu verändern und unter dem Motto "Testen, Entschei­­den, Entwerfen" konkreter zu werden. Der Prozess im Internet: www.karlsruhe.de/b3/bauen/projekte/leitbildhaupt.

Ortschaftsräte: Projekte aus Rahmenplanung Höhenstadtteile umsetzen

Im städtebaulichen Rahmenplan für Stupferich, Hohenwettersbach, Grünwettersbach und Palmbach sowie Bergwald und Wolfartsweier sind langfristige Ziele verankert. Intention des Rahmenplans ist, das gemeinsame Verständnis und Handeln für die Höhenstadtteile zum Vorteil aller zu stärken. Im Januar hatte sich der Planungsausschuss bereits mit den Ergebnissen des eineinhalbjährigen Beteiligungsprozesses befasst. Nach einer gemeinsamen Abschlussveranstaltung Anfang Januar haben mittlerweile auch alle Ortschaftsräte sich mit den Ideen für ihren Stadtteil befasst.

Die jeweils einstimmigen Beschlüsse sind in ihrer Ausrichtung eindeutig, erfuhr der Planungsausschuss: Alle Ortschaftsräte haben sich einhellig für den erarbeiteten „Fahrplan“ für die Höhenstadtteile ausgesprochen. Die zweigleisige Vorgehensweise - einen verbindenden Gesamtblick auf die Stadtteile und eine konkrete Betrachtung der Stärken und Schwächen der einzelnen Stadtteile - sei die richtige Herangehensweise für eine neu belebte  Identität  der Höhenstadtteile. Wichtig sei nun, dass „die Fahrt nicht zum Stillstand kommt“, lautete die Kernaussage in allen Ortschaftsräten - verbunden mit dem Appell an den Planungsausschuss, die Umsetzung des Rahmenplans zu begleiten. Denn alle Projekte seien mit Geld verbunden und damit sei irgendwann einmal die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.

Weitere Informationen

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