Die Beamten haben bei einer routinemäßigen Überprüfung festgestellt, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Karlsruher mit einem Strafvollstreckungshaftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht wurde. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von 520 Euro, konnte er nicht aufbringen. Nun muss er eine Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen absitzen.
Der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann wurde gegen 14.30 Uhr in die Justizvollzugsanstalt Karlsruhe eingeliefert.