Wenn Vereine Verkehrszeichen aufstellen müssen

Wie hier beim Durlacher Turmberglauf muss der Verkehr umgeleitet werden. Foto: cg

Wie hier beim Durlacher Turmberglauf muss der Verkehr umgeleitet werden. Foto: cg

Änderung der gesetzlichen Vorgaben / Fachkundenachweis bei Seminar erwerben

Seit 2014 haben sich rechtliche Änderungen für Veranstaltungen ergeben. Laut Straßenverkehrsordnung dürfen nur zuständige Baulastträger, Fachfirmen oder sachkundige Personen Verkehrszeichen für Straßensperrungen, Umleitungen oder Halteverbote aufstellen. Veranstalter ohne fachliche Qualifikation können also nicht mehr wie bisher die Verkehrszeichen einfach beim Tiefbauamt der Stadt abholen und selbst aufstellen. Das Tiefbauamt wiederum als zuständiger Baulastträger innerhalb des Stadtgebiets kann aufgrund der Vielzahl der Veranstaltungen das Aufstellen nicht übernehmen.

Stadt Karlsruhe bietet Seminar

Damit Vereine oder andere Veranstalter beispielsweise für Straßenfeste nicht in jedem Fall eine Fachfirma beauftragen müssen, bietet die Stadt am Samstag, 21. Juni 2014, ein Seminar an, bei dem Interessierte einen Fachkundenachweis erwerben können. Die Veranstaltung im Untergeschoss des Neuen Ständehauses, Ständehausstraße 2, beginnt um 10 Uhr. Zunächst steht eine Einführung zu den rechtlichen Grundlagen auf dem Programm. Von 11 bis 16 Uhr erfolgt dann die Schulung „Qualifikation der Verantwortlichen“ nach Vorgaben der Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen. Eine Mittagspause ist von 12 bis 12.30 Uhr vorgesehen.

Anmeldungen nimmt das Aktivbüro der Stadt Karlsruhe bis Donnerstag, 19. Juni 2014, entgegen: per Telefon unter 0721 / 133-1212 oder per E-Mail an aktivbuero(at)afsta.karlsruhe.de.

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