Die Werbung muss unmittelbar nach den Wahlen entfernt werden. Allerdings gibt es im Stadtgebiet Straßen, die nicht zum Stadtgebiet zählen, sondern als Außenbereich zählen. Hier darf keine Werbung angebracht werden. Über diese Ausnahmen gibt das Bauordnungsamt telefonisch unter 0721 / 133-6300 Auskunft.
Die Plakate können auf Plakatständern, Hartfasertafeln und Großflächenwerbetafeln aufgeklebt werden. Die Großflächenwerbetafeln können an den gewünschten Standorten nur aufgestellt werden, wenn die Plätze frei und nicht bereits durch andere Veranstalter oder Parteien belegt sind. Bereits aufgestellte Werbeanlagen, wie etwa Litfass-Säulen oder Werbetafeln, dürfen nicht verdeckt werden.
Um Behinderungen im Straßenverkehr auszuschließen und die baurechtlichen Erfordernisse zu sichern, empfiehlt sich eine Standortliste. Insbesondere müssen Werbetafeln weit genug von Kreuzungen, Fahrbahnen, Fußgängerüberwegen, Rad- und Gehwegen entfernt sein. Auch dürfen sie nicht im Kreisverkehr selbst sowie im dortigen Umkreis von 50 Metern aufgestellt werden. Auf dem Marktplatz, Europaplatz, Bahnhofsvorplatz und Neureuter Platz sowie in den Baustellenbereichen der Kombilösung sind keine Werbeträger erlaubt. An der Ecke Brauer-/Ebertstraße, auf der rechten Seite entlang der Fahrbahn von stadtauswärts kommend, muss die Sicht auf das gepflanzte Stadtwappen frei sein.
Werbetafeln und deren Befestigung müssen in ihrer Standfestigkeit und Konstruktion die statischen Vorgaben erfüllen. Auf Grünstreifen ist auf vorhandene Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie auf private Telekommunikationsleitungen zu achten.